a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag auf Erlass einer

Baumschutzsatzung ab.

 

b)      Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen sind schützens- und erhaltenswerte, sowie orts- und landschaftsbildprägende Baumbestände

festzusetzen, wenn dies bauplanungsrechtlich vertretbar ist. Der Natur- und Landschaftsschutz wird weiterhin unter fachbehördlicher Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde sichergestellt.

 


   

Die Ausführungen von Ratsmitglied Schnörwangen sind dem Protokoll beigefügt.

Jeder Baum sei ein eigenständiges und schützenswertes Biotop, so Ratsmitglied Thom. Das gegenwärtige Verfahren der Gemeinde Wiefelstede zum Schutz von Bäumen sei nicht ausreichend. Die Baumschutzsatzung gebe mehr Sicherheit. Seiner Meinung nach würde die Einführung dieser Satzung nicht dazu führen, dass vorab „auf Vorrat“ Bäume gefällt würden. Die vorgelegte Satzung sei nicht endgültig und könne noch angepasst werden.

Ratsmitglied Würdemann erklärt, dass markante Bäume bereits unter Schutz stehen. In der vorgestellten Satzung würden bereits Bäume mit einem geringen Durchmesser unter Schutz gestellt. Der Genehmigungsaufwand für das Fällen von Bäumen würde damit sehr groß werden. Die Umsetzung der Baumschutzsatzung wäre mit erheblichem Aufwand durch die Erfassung und Kontrolle verbunden. Er habe bereits von einem Urteil gehört, in dem es um einen Nachbarschaftsstreit ging. Hier habe ein Nachbar wegen des Laubes auf seinem Grundstück geklagt, dass der Baum des Nachbarn verursachte. Da der Baum geschützt war und somit nicht gefällt werden konnte, wurde dem Kläger eine Rente zugesprochen. Ein solches Szenario möchte er sich für die Gemeinde Wiefelstede nicht vorstellen. Jeder, der einen Baum fällt, habe die moralische Pflicht, zwei neue zu pflanzen. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.

 Alsdann ergehen folgende Beschlüsse mit folgenden Abstimmungsergebnissen:

 

                zu a)  17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

                zu b)  einstimmig