Der Verwaltungsausschuss nimmt den Situationsbericht des Fachdienstes Soziale Hilfen zur Kenntnis. 

 


 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey wird erläutert, dass unter Solo-Selbständige Erwerbstätige verstanden werden, die eine selbständige Tätigkeit ohne angestellte MitarbeiterInnen ausüben.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: