Fachbereichsleiter Habben erläutert die Beratungsvorlage und stellt das Zahlenwerk für die Haushaltsplanung für das Jahr 2021 einschließlich 2022 bis 2024 vor. Besonders hervorzuheben sei, dass die erwarteten Orientierungsdaten erst am letzten Donnerstag eingetroffen seien und somit erst beim zweiten Entwurf berücksichtigt werden können. Insgesamt bestehe nach dem vorliegenden ersten Entwurf ein Defizit in Höhe von 2.751.500 € für das Haushaltsjahr 2021 und kumuliert für die Jahre 2022–2024 ein Defizit in von ca. 4.900.000 €. Zwar bestehe zum 31.12.2016 eine Überschussrücklage in Höhe von rund 6.630.000 €, weshalb grundsätzlich ein fiktiver Haushaltsausgleich möglich wäre. Das im Rahmen der Planung 2021 vorhandene Defizit müsse allerdings von Verwaltung und Politik sehr kritisch hinterfragt und möglichst deutlich reduziert werden. Insbesondere sei aufwandsseitig zu ermitteln, wo noch Einsparpotential liege. 

 

Ausschussmitglied Kossendey bittet die Verwaltung um eine Zusammenstellung von freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben. Hierzu erklärt Bürgermeister Pieper, dass eine Aufstellung der gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben zu erheblichem Aufwand in der Verwaltung führen würde. Außerdem ergänzt Bürgermeister Pieper unter Bezugnahme auf das Jahr 2010 im Kontext der damaligen Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, dass eine solche Aufstellung vermutlich auch wenig an der Haushaltsplanung 2021 ändern würde.

 

Bürgermeister Pieper ergänzt zudem, dass die Verwaltung gewillt sei, das Defizit zu schmälern und u. U. nicht zwingend im nächsten Jahr erforderliche Maßnahmen ggf. zu verschieben. Es könne trotzdem nicht davon ausgegangen werden, das komplette Defizit ausgleichen zu können. Bislang seien im Übrigen noch keine Kassenkredite in Anspruch genommen worden. Gleichwohl sei über eine Erhöhung des Kreditvolumens nachzudenken.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag:

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung aus der Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1636/2020 zur Kenntnis und verweist diesen Planungsstand zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.

 

Die Fachausschüsse und die Verwaltung werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.