Bürgermeister Pieper erklärt, dass die Gemeinde lediglich in Ausnahmefällen von der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristungen Gebrauch machen. In diesem Kontext sei es aus seiner Sicht dennoch erforderlich, für atypische Fälle gewisse Gestaltungsmöglichkeiten nutzen zu können.

 

Fachbereichsleiter Habben nimmt Bezug auf die Beratungsvorlage und ergänzt, dass eine sechsmonatige Probezeit für sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des TVöD nicht möglich sei. Bei sachgrundlosen Befristungen sei die Dauer der Probezeit aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen lediglich auf sechs Wochen beschränkt.

 

Ausschussmitglied Geerdes nimmt Bezug auf die bundespolitische Diskussion zu sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen sowie auf die Arbeitsmarktlage. Insgesamt sei die SPD-Fraktion zur Auffassung gelangt, dem Antrag des antragstellenden Ratsmitglieds daher zu folgen und der Beschlussempfehlung der Verwaltung folglich nicht zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff bittet um eine nähergehende Erläuterung zur Dauer der Probezeiten. Fachbereichsleiter Habben erläutert, dass die Probezeit bei Arbeitsverhältnissen im Einklang mit der sog. Wartefrist nach dem Kündigungsschutzgesetz zwar regelmäßig sechs Monate betrage. § 14 Abs. 2 S. 3 und 4 TzBfG enthalte jedoch die Bestimmung, dass auf Grundlage eines Tarifvertrages abweichende oder nähere Regelungen möglich seien. Die Gemeinde Wiefelstede sei arbeitgeberseitig tarifgebunden und unterliege dem TVöD. Die Tarifvertragsparteien hätten im Rahmen der im TzBfG legitimierten Regelung diverse Einschränkungen bei sachgrundlosen Befristungen vereinbart. Nach § 30 Abs. 4 S. 1 TVöD dürfe der Arbeitgeber bei sachgrundlosen Befristungen lediglich sechs Wochen als Probezeit vereinbaren.

 

In diesem Zusammenhang stellt Fachbereichsleiter Habben dar, dass man als öffentlicher Arbeitgeber bereits aufgrund der zahlreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Einschränkungen möglichst auf eine sachgrundlose Befristung verzichte. Die Verwaltung

halte sich an den Stellenplan und schreibe jede unbefristet zu besetzende Stelle auch grundsätzlich als unbefristetes Arbeitsverhältnis aus. Sofern die betroffene Stelle bspw. aufgrund von Erkrankungen, Mutterschutzfristen, Elternzeiten o. ä. nur befristet zu besetzen sei, gäbe es hierfür in der Regel auch einen Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass es für eine befristet zu besetzende Stelle ausnahmsweise keinen Sachgrund gäbe. In diesen Fällen sei es erforderlich, von der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung Gebrauch machen zu können. Sei dies nicht möglich oder läge in diesen Fällen kein eindeutiger Sachgrund vor, würde man als Arbeitgeber eher von einer Einstellung absehen als sich dem Risiko einer unwirksamen Befristung mit der daraus resultierenden Rechtsfolge aus § 16 TzBfG auszusetzen. In diesen atypischen Fällen sei insoweit weder dem Arbeitgeber noch der/dem potentiellen Arbeitnehmer/in geholfen, da es gar nicht erst zu einer Einstellung käme.

 

Ausschussmitglied Bruns erläutert, dass eine sachgrundlose Befristung in der Praxis selten vorkäme. Daher werde die FDP-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung ausdrücklich folgen.

 

Auch Ausschussmitglied Kossendey erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folgen werde.

 

Gleiches gelte für die UWG-Fraktion, wie Ausschussmitglied Kruse erklärt.

 

Ausschussmitglied Geerdes merkt ergänzend an, dass der öffentliche Dienst nach vorliegenden Statistiken und im Vergleich zum privatwirtschaftlichen Sektor am häufigsten Gebrauch von der Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG mache.

 

Zunächst lässt Ausschussvorsitzender Weden über die positiv formulierte Variante des Antrags abstimmen.

 

Bei vier Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem der Beratungsvorlage B/1638/2020 beigefügten Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 17.09.2020 zu folgen.

 

 

Alsdann lässt Ausschussvorsitzender Weden über die Beschlussempfehlung aus der Beratungsvorlage abstimmen.

 

Bei sechs Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen ergeht folgender Beschlussvorschlag:

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem der Beratungsvorlage B/1638/2020 beigefügten Antrag des Ratsmitglieds René Schönwälder, Die Linke, vom 17.09.2020 nicht zu folgen.