Sitzung: 21.09.2020 Gemeinderat
Ratsvorsitzender Nacke stellt fest, dass gem. § 63 NKomVG die direkte Ansprache von Gästen in einer Ratssitzung ausschließlich vom Ratsvorsitzenden zulässig seien.
Sitzung: 21.09.2020 Gemeinderat
Ratsvorsitzender Nacke stellt fest, dass gem. § 63 NKomVG die direkte Ansprache von Gästen in einer Ratssitzung ausschließlich vom Ratsvorsitzenden zulässig seien.