Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Schützenverein Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Luftgewehrs gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 833,00 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: