Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. zur Beschaffung eines weiteren Aufsitzmähers (Tennisanlage) gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.583,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff erläutert die Beratungsvorlage.


Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: