Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung von zwei transportablen Toren gem. § 9 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.

 


Ausschussmitglied Geerdes berichtet, dass der SVE Wiefelstede e.V. die Kostenübernahme zur Beschaffung von zwei beweglichen Fußballtoren gestellt habe. Hintergrund sei, dass eines der Fußballtore einen irreparablen Schaden aufweise. Diese Gefahrenstelle gelte es abzustellen. Festgestellt wurde der Schaden durch einen Schiedsrichter. Durch den Einsatz des Vereins (notdürftiger Reparaturversuch) wurde das angesetzte Fußballspiel erfreulicherweise nicht abgesagt. Für ihn gehören Fußballtore zur Grundausstattung/Grundversorgung eines Sportplatzes. Wer den Schaden letztendlich verursacht habe, konnte bislang nicht ermittelt werden. Da der Austausch der Fußballtore erforderlich sei, sei nunmehr der Erwerb von transportablen Toren wünschenswert. Diese könnten bei einer Rasenmahd zur Seite geräumt werden und dürften zukünftig keiner Beschädigung ausgesetzt sein.

 

Auf Anfrage durch Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff teilt Ausschussmitglied Geerdes mit, dass es sich bei den Toren um diejenigen handelt, die auf dem A-Platz (Aschenbahn) stünden.

 

Ausschussmitglied Küpker regt an, den Schaden der Versicherung zu melden, da es sich hierbei offensichtlich um einen solchen Fall handeln könne.

 

Ausschussmitglied Geerdes erwähnt, dass mehrere Schadenereignisse in den letzten Jahren eingetreten seien, die nicht aufgeklärt werden konnten. Schlussendlich sei die Ermittlung immer sehr problematisch. Eine vom Verein vorhandene Sportversicherung trage diese Art von Beschädigung nicht. Insofern bliebe lediglich, dass sich der/die Verursacher hierzu äußerten, welches bislang jedoch ausgeblieben sei.

 

Bürgermeister Pieper betont, dass der Antrag durch die Verwaltung nach Maßgabe der Sportförderungsrichtlinien beurteilt worden sei und aus Gleichbehandlungsgründen zu anderen Sportvereinen weiterhin eine Drittelförderung vorgeschlagen werde.

 

Ausschussmitglied Niemeyer sieht den Zusammenhang mit dem Schulsport auf den Sportplätzen in Wiefelstede, so dass sie sich daher für eine betragsmäßig höhere Förderung als der eigentlichen Drittelförderung ausspreche. Gleiches würde gelten, sofern der TV Metjendorf 04 e.V. entsprechende Fußballtore ersetzen müsse.

 

Ausschussmitglied Geerdes erwähnt, dass der Antrag des SVE Wiefelstede e.V. aufgrund der festgestellten Gefahrenstelle leider sehr kurzfristig eingereicht worden sei. Die erforderlichen Kostenvoranschläge seien der Verwaltung erst nach Erstellung der Beratungsvorlage zugetragen worden. Die Kostenermittlung der Verwaltung und die Recherche des Vereins lägen nicht weit voneinander entfernt. Der Verein rechne mit einem Kostenaufwand von 3.600,00 €. Ausführlich begründet er nochmals die Beschaffung der kippsicheren Fußballtore.

 

Ausschussmitglied Weden spricht sich für eine Kompromisslösung aus und stellt dar, dass vorliegend eine besondere Situation (Vereinssport/Schulsport) bestehe. Er schlage einen Pauschalzuschuss in Höhe von 3.000,00 € vor.

 


Sodann ergeht ohne weitere Aussprache bei zwei Stimmenthaltungen einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: