Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2021,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 28,13 Euro auf 12,67 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen von bisher 21,35 Euro auf 21,36 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2021 festzusetzen und

 

c)       die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert auf Anfrage vom Ausschussvorsitzenden Schröder die Kalkulation für die Fäkalschlammbeseitigungsgebühr. Auch bei der Fäkalschlammbeseitigung handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, deren Aufwendungen vollständig durch Gebühren zu finanzieren seien.

 

 

Ohne Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: