Sitzung: 08.12.2020 Finanzausschuss
Vorlage: B/1678/2020
Vorschlag / Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
a)
die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte
Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2021,
b)
die
Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 28,13 Euro auf 12,67 Euro
und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus
Grundstücksabwasseranlagen von bisher 21,35 Euro auf 21,36 Euro je angefangene
0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2021 festzusetzen und
c)
die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/1678/2020 beigefügte 16. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für
Grundstücksabwasseranlagen).
Fachdienstleiter
Siemen erläutert auf Anfrage vom Ausschussvorsitzenden Schröder die Kalkulation
für die Fäkalschlammbeseitigungsgebühr. Auch bei der Fäkalschlammbeseitigung
handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, deren Aufwendungen
vollständig durch Gebühren zu finanzieren seien.
Ohne Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende
Beschlussempfehlung: