Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/1680/2020 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

    

  

 


Ausschussvorsitzender Schröder bedankt sich für die geleistete Arbeit durch der Verwaltung.

 

Fachbereichsleiter Habben erläutert anhand der Beratungsvorlage sowie der der Niederschrift beigefügten Power-Point-Präsentation die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2020. Zudem vergleicht er die Zahlen mit den damaligen Prognosen der Verwaltung aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 06.10.2020. Besonders hervorzuheben sei die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer im vierten Quartal 2020, wodurch die Prognose zum Jahresende um ca. 500.000 € habe angehoben werden können. Die Prognose bei dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer habe man gegenüber der Finanzausschusssitzung vom 06.10.2020 zwar um 180.000 € nach oben korrigieren können, jedoch könne man gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung immer noch von Mindererträgen in Höhe von knapp 650.000 € ausgehen. Positiv seien die erfolgten Zuweisungen vom Land in Höhe von knapp 179.000 € zur Deckung coronabedingter Ausfälle sowie in Höhe von 255.000 € zur Deckung von Ausfällen bei der Gewerbesteuer. Weiterhin erhalte die Gemeinde in den Jahren 2020 und 2021 vom Landkreis Ammerland eine allgemeine Finanzzuweisung in Höhe von jeweils knapp 576.000 €. Insbesondere durch diese Positionen, aber auch durch aktuell noch nicht abschließend absehbare Minderaufwendungen und Mehrerträge könne die ursprüngliche negative Planung für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Defizit in Höhe von 411.000 € ausgeglichen und voraussichtlich sogar in ein deutlich positives Jahresergebnis umgewandelt werden. 

 

Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Schröder erklärt Fachbereichsleiter Habben, dass die Jahresabschlüsse ab 2017 aufgrund von personellen Veränderungen noch nicht fertiggestellt worden seien. Der Jahresabschluss 2017 sei hinsichtlich des Zahlenwerkes weit fortgeschritten, für die Jahre 2018 und 2019 bestehe aber noch Aufholbedarf, insbesondere im Bereich der Anlagenbuchhaltung.

 

Fachdienstleiter Siemen ergänzt, dass es eine personelle Umstrukturierung in seinem Fachdienst gegeben habe, um die Fertigstellung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 bis 2019 zu beschleunigen. Ziel sei es, die Jahresabschlüsse im Jahr 2021 umzusetzen.

 

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: