a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 33 A „Wohngebiet ehemalige Tennishalle“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation.

 

Die Sitzung wird unterbrochen, um den Anwesenden die Gelegenheit zu geben, sich zu der Planung zu äußern.

 

Herr Schönbrunn, 1. Vorsitzender des Seniorenbeirates, weist darauf hin, dass viele ältere Menschen nicht in der Lage seien, ihre Mülltonnen zum zentralen Mülltonnenstandplatz zu bringen. Er fragt, ob die private Zuwegung für Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge breit genug sei.

 

Ende der Sitzungsunterbrechung.

 

Frau Abel erklärt, dass der Investor plane, vor Ort eine Hausverwaltung einzurichten. Die Fragen zum Brandschutz würden im Genehmigungsverfahren geklärt werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt BM Pieper, dass der im Bebauungsplanentwurf eingezeichnete Rad- und Fußweg im Eigentum der Gemeinde verbleibe.

 

Ausschussmitglied Helm bittet um Auskunft, ob es eine Vereinbarung mit dem TV Metjendorf wegen der Sportplatznutzung gebe. Es dürfe für den Verein zu keinen Einschränkungen des Sportbetriebes kommen.

 

Frau Abel erklärt, dass in Zusammenarbeit mit dem Sportverein ein Lärmschutzgutachten erstellt wurde. Die Richtwerte würden eingehalten. Der Verein sei außerdem durch die bereits vorhandene Wohnbebauung eingeschränkt.

 

BM Pieper erklärt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Helm, dass der Investor eine Vermietung der Wohnungen und Einzelhäuser plane. Ein Verkauf sei jedoch nicht ausgeschlossen, da es sich hier um eine Angebotsplanung handele.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff ist ebenfalls der Auffassung, dass die Planung keine negativen Auswirkungen auf den Sportbetrieb haben dürfe. Es sollte geprüft werden, ob die vorhandene Wallhecke aufgewertet werden könne. Er hätte es begrüßt, wenn die Vorschläge des BUND in der Planung berücksichtig worden wären. Positiv sei, dass sich das Regenrückhaltebecken in unmittelbarer Nähe des Baugebietes befinde. Er spricht sich für die Planung aus, auch wenn diese ein paar, wenn auch wenige Mängel aufweise.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: