Sitzung: 08.12.2020 Finanzausschuss
Vorlage: B/1685/2020
Vorschlag / Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
a) die als Anlage 1 zur
Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte Gebührenkalkulation für die
Straßenreinigung ab dem 01.01.2021.
b) für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,94 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,87 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.
c)
die
als Anlage 2 zur Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte 15. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).
Fachdienstleiter Siemen erläutert die Berechnung der
Straßenreinigungsgebühren aufgrund der Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden
Schröder. Auch bei der Straßenreinigung
handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, deren Aufwendungen durch
Gebühren zu finanzieren seien.
Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: