Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage 1 zur Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2021.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,94 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,87 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)       die als Anlage 2 zur Beratungsvorlage B/1685/2020 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

    

 

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren aufgrund der Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Schröder. Auch bei der Straßenreinigung handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, deren Aufwendungen durch Gebühren zu finanzieren seien.

 

 

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: