Vorschlag / Empfehlung:

 

Gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 63/105 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „An der Alexanderheide“ und ist an die Straße „Am Ostkamp“ angebunden. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m². Hiervon entfallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.

 

 

Widmung Geh-und Radweg „An der Alexanderheitde/ Am Ostkamp

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetz (NStrg) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegflurstück 63/94 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um den Geh- und Radweg zwischen den Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am Ostkamp“. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m².

 

  

 


   

FBL Herzog berichtet, dass das Baugebiet „An der Alexanderheide“ nun fertiggestellt sei und im Frühjahr die Bepflanzung der Beete erfolge.

Ausschussmitglied Thom berichtet, dass am Durchgang Am Ostkamp/ An der Alexanderheide ein Schild „Nur für Fußgänger“ angebracht wurde. Das sei sicherlich ein Fehler.

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: