Der Gemeinderat beschließt die Einziehung der Flurstücke 182/27, Flur 12 sowie 177/38,  und 177/37, Flur 12 der Gemarkung Wiefelstede in der Feldstraße gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

 

 


  

  

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: