Gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 63/105 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „An der Alexanderheide“ und ist an die Straße „Am Ostkamp“ angebunden. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 2.830 m². Hiervon entfallen 85 m² auf den Geh- und Radweg.

 

 

 


  

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: