a)    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)    Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Geelhaar, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, stellt mit Hilfe einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, die Inhalte des Bebauungsplans vor und informiert über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt sie, dass der nicht überbaubare Bereich am Thienkamp mit dem Lärm des angrenzenden Steinmetzbetriebes zusammenhänge. Sie verweist hierzu auf das Schallschutzgutachten.

 

Ausschussmitglied Kruse bittet die örtlichen Bauvorschriften zur straßenseitigen Einfriedung zu ergänzen, dass die Zaunhöhe die Entwicklungshöhe der Hecken nicht übersteigen darf.

 

BM Pieper sagt eine Klärung bis zur Verwaltungsausschusssitzung zu.

 

Verwaltungsseitig wird folgende Änderung zu Punkt 3 der örtlichen Bauvorschriften vorgeschlagen:

 

Alternativ sind offene Zäune (hinterliegend auf der Grundstücksseite) in Kombination mit Hecken zulässig. Die Zaunhöhe darf die Entwicklungshöhe der Hecken nicht übersteigen.

 

Der Beschlussvorschlag ist gegebenenfalls mit dem Zusatz „mit der vorgeschlagenen Änderung zu Punkt 3 der örtlichen Bauvorschriften“ zu ergänzen..

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Frau Geelhaar, dass eine ortstypische Bebauung in den Randbereichen (WA 2 und WA 3) durch die örtlichen Bauvorschriften erreicht werden solle.

 

Ausschussmitglied Teusner schlägt vor, eine Einfriedung mit Kunststoffzäunen grundsätzlich zu verbieten.

 

BM Pieper hält die vorgeschlagene Regelung zur straßenseitigen Einfriedung für ausreichend.

 

Ausschussmitglied Weden erklärt, dass die Planung jetzt bereits vier Jahre andauere. Die lange Bearbeitungszeit habe sich jedoch gelohnt. Das ursprünglich geplante Gewerbegebiet habe sich in ein allgemeines Wohngebiet gewandelt und er sei wesentlich zufriedener mit der jetzt vorgelegten Planung.

 

Ausschussmitglied Teusner sieht die Planung aufgrund der Größe von rd. 22 ha kritisch, wie im Übrigen auch die Landwirtschaftskammer, die sie in ihrer Stellungnahme als nicht nachhaltig bezeichne. Auch der Umweltbericht spreche von einem erheblichen Eingriff in die Natur. Es werde dann immer argumentiert, dass der Eingriff ja ausgeglichen werde. Er frage sich jedoch, wie lange diese Ausgleichsmaßnahmen halten würden. Zu Beginn der Planung seien vier abgestufte Planungen vorgelegt worden und man habe sich auch diesmal für die am wenigsten grüne Variante entschieden. Der Bebauungsplan Nr. 147 sei nicht flächenschonend, klimafreundlich und nachhaltig. Die Fraktion B 90/Grüne werde der Planung daher nicht zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Ausschussmitglied Nacke ist zufrieden mit der Entwicklung der Planung, zu der man sich nach langer Diskussion gemeinsam entschieden habe. Hier würden eine deutlich höhere Verdichtung erreicht und Platz für viele Mehrfamilienhäuser geschaffen. Der Bedarf für die Ausweisung neuer Wohngebiete sei vorhanden. Die gelte auch für den Gemeindesüden. Die Entwicklung könne behutsam in mehreren Bauabschnitten erfolgen, ohne Nachteile für die geplante Nahwärmeversorgung. Er erinnert daran, dass das Zielkonzept Wohnbauflächenentwicklung vorsehe, dass 80 % des Wohnraumbedarfs in den beiden Grundzentren gedeckt werden solle. Die CDU-Fraktion werde der Planung zustimmen.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Beratendes Ausschussmitglied Schönwälder begrüßt den geplanten Rundweg und regt die Einplanung einer Freifläche beispielsweise für Veranstaltungen oder für eine Obstbaumwiese an.

 

Auf Anfrage von beratendem Ausschussmitglied Schönwälder erklärt Frau Geelhaar, dass im Bereich des WA 1 prinzipiell auch Mehrparteienhäuser zulässig seien. Die Gemeinde könne die Entwicklung jedoch über die Vermarktung steuern.

 

BM Pieper spricht sich gegen eine zusätzliche Freifläche aus und verweist auf die bereits eingeplanten umfangreichen Grünflächen im Bereich des Regenrückhaltebeckens. Mehr Grünfläche würde weniger Baufläche bedeuten, daher sei die vorgelegte Planung ein guter Kompromiss.

 

Ausschussmitglied Helm schlägt vor, andere Festsetzungen  zu den Trauf- und Firsthöhen und zur Dachform zu treffen, um zu verhindern, dass zweigeschossige Gebäude wie dreigeschossige wirken.

 

Frau Geelhaar weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Festsetzungen so schon im Vorentwurf enthalten waren.

 

BM Pieper verweist auf die verschiedenen Abstufungen zum Randbereich hin und in Richtung Thienkamp. Er sieht hierin einen gelungenen Kompromiss, wenn auf der anderen Seite eine verdichtete Bebauung gewünscht werde. Mietwohnungsbau müsse schließlich auch wirtschaftlich möglich sein.

 

Ausschussmitglied Weden erinnert daran, dass die Gemeinde im Ort Wiefelstede trotz entsprechender Nachfrage seit Jahren keine Baugrundstücke mehr anbieten könne. Jetzt könne man insbesondere für junge Familien ein positives Zeichen setzen. Das Plangebiet könne man in mehreren Bauabschnitten realisieren. Das Ausweisen eines Mischgebietes an der Hauptstraße biete sich wegen des gegenüberliegenden Gewerbegebietes an. Wichtig sei es, bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen. Investoren müssten sich an diesem Ziel messen lassen.

 

Mit einer Gegenstimme ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: