Der Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Am Brink“ auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Ziel der Planung sei eine Nachverdichtung durch Hintergrundstücksbebauung. Im Bereich an der Hauptstraße (WA 2) sollen auch Mehrfamilienhäuser zulässig sein. Der neue Kindergarten befinde sich in fußläufiger Entfernung. Zukünftig sei ein verstärkter Wechsel bei den Eigentümern zu erwarten. Kleinere  Grundstücke seien gefragt.

 

Ausschussmitglied Schröder schlägt vor, in diesem Fall eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, um den betroffenen Anliegern die Planung erklären zu können. In einer öffentlichen Auslegung sei dies schlecht möglich.

 

FBL Herzog erklärt, dass eine solche Veranstaltung noch möglich sei.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass es sich hier schließlich um eine Planung im Bestand handele.

 

Frau Abel bietet an, die Planung zu visualisieren.

 

BM Pieper ist der Meinung, dass es wichtig sei eine massive Bebauung zu verhindern. Eine Nachverdichtung sei wünschenswert, sie müsse jedoch nachbarschaftsverträglich erfolgen. Wenn die Corona-Pandemie es zulasse, könne eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner spricht sich ebenfalls für eine Bürgerbeteiligung aus. Er freut sich, dass in diesem Fall Schottergärten verboten werden. Wichtig sei es, noch eine örtliche Bauvorschrift zur Regelung der Einfriedung der Grundstücke aufzunehmen. Um die Zerstörung gewachsener Strukturen in der Gemeinde zu verhindern, müssten einmal sämtliche Bebauungspläne kontrolliert werden.

 

Beratendes Ausschussmitglied Schönwälder spricht sich ebenfalls für eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Er begrüßt die Planung und geht davon aus, dass die  erhöhte Bebaubarkeit im Bereich an der Hauptstraße (WA 2) verträglich sei.

 

Ausschussvorsitzender Nacke betrachtet die gewünschte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nur als eine Empfehlung an die Verwaltung und lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: