Der Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Wohngebiet Wiefelstede-Hörne, Kuhhornsweg“ auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Es handele sich hier um ein homogenes Siedlungsgebiet mit eingeschossigen Einfamilienhäusern. Die verkehrsberuhigte Straße sei für ein höheres Verkehrsaufkommen durch eine Hintergrundstücksbebauung nicht ausgelegt. Das Nachverdichtungspotenzial sei eher gering. Ziel der Planung sei der Erhalt der Strukturen, eine geringe Nachverdichtung und eine Steuerung der Ausnutzung durch die Festlegung von Mindestgrundstücksgrößen und die Anzahl der Wohneinheiten. Hierzu gibt sie ein paar Beispiele.

 

Ausschussmitglied Schröder schlägt auch hier eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: