Der Verwaltungsausschuss nimmt den vorgelegten Bericht über das Wärmeversorgungskonzept für das Neubaugebiet „Grote Placken“ zur Kenntnis. Das Konzept soll dem Bau- und Umweltausschuss am 13.07.2021 zur abschließenden Beratung vorgelegt werden.

 


 

Ausschussvorsitzender Nacke verweist auf die Nachsendung vom Freitag.

 

BM Pieper erinnert daran, dass man ursprünglich davon ausgegangen war, dass eine Nahwärmeversorgung bei der geplanten Realisierung des Baugebietes in mehreren Bauabschnitten wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Ein Bewerber habe dann jedoch erklärt, dass es auch unter diesen Umständen möglich sei. Die UTEC GmbH sei deshalb beauftragt worden, ein Nahwärmeversorgungskonzept für das Baugebiet „Grote Placken“ zu erstellen. Die Umsetzung müsse dann im Rahmen der Ersterschließung mitbeschlossen werden.

 

Herr Krause und Herr Wodarz, UTEC GmbH, erläutern ihr Wärmeversorgungskonzept ausführlich anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation. Grundlage für die Abschätzung des Wärmebedarfs im ersten Schritt sei das städtebauliche Konzept für das Baugebiet gewesen. In der zweiten Stufe werden mögliche Wärmekonzepte dargestellt und anschließend ausgewählte Varianten ökonomisch und ökologisch betrachtet (Stufe 3). Hingewiesen wurde auf die aktuell eher schlechten politischen Rahmenbedingungen und teilweise komplizierte Verfahren beispielswiese bei der Stromeinspeisung. Die Nutzungsdauer betrage 15 Jahre. Das bestehende Netz lasse jedoch alle Möglichkeiten für die anschließende Nachnutzung zu. Der Landkreis Ammerland habe auf Anfrage erklärt, die erforderliche wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für ein Erdwärmesonden nur mit Zustimmung des OOWV erteilen zu wollen. Da das Baugebiet im Trinkwasserschutzgebiet Nethen liegt, lehne dieser eins solches Feld wegen des damit einhergehenden Gefährdungspotenzials für die Grundwasserdeckschichten jedoch strikt ab. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten empfiehlt das Ingenieurbüro für das Baugebiet „Grote Placken“ daher die Variante 5.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner bestätigt Herr Krause, dass mögliche Förderungen und Bundeszuschüsse einberechnet wurden. Für die empfohlene Variante 5 gebe es keine Fördermöglichkeit.

 

Herr Wodarz fügt hinzu, dass hierfür in der Variante 5 ein größeres BHKW eingesetzt werden müsste.

 

Ausschussmitglied Teusner weist darauf hin, dass sich die Ökobilanz des Energieeinsatzes von Erdgas verschlechtere, wenn in Zukunft die Verstromung von Braunkohle wegfalle. Dann sei Erdgas eine schlechte Energiequelle.

 

Herr Krause weist daraufhin, dass das bestehende Netz dann noch weitergenutzt werden könne.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Krause, dass die Anzahl der Varianten von zunächst 8 auf 5 reduziert wurde, da der Landkreis angekündigt hatte, die notwendige Ausnahmegenehmigung ohne Zustimmung des OOWV nicht zu erteilen. Der OOWV lehne Erdwärmesonden im Trinkwasserschutzgebiet Nethen jedoch ab. Die Variante mit dem Holzhackschnitzelkessel sei wegen der zu erwartenden Probleme bei der Lieferung und Lagerung bereits im Vorfeld verworfen worden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Krause, dass ein Dauerbetrieb des BHKW zur Stromerzeugung sich nur bei einem entsprechenden Wärmebedarf rechne. Ansonsten sei ein Wärmespeicher notwendig, derzeit jedoch unrentabel.

 

Ausschussmitglied Teusner regt an, schon für die Zukunft nach Ablauf der 15-jährigen Nutzungsdauer zu planen.

 

Herr Krause erklärt, dass man mit dem bestehenden Netz flexibel bleibe.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Krause, dass ein BHKW nicht nur mit null Emissionen sondern rechnerisch auch mit negativen Emissionen betrieben werden könne.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner, ob sich beim Bau von KfW 40- anstelle von KfW 50-Häusern Änderungen ergeben würden, erklärt Herr Krause, dass dies wohl nicht der Fall sein werde.

 

Ausschussmitglied Teusner berichtet, dass Herr Schönfeldt angeboten habe, bei der Planung und Umsetzung der Nahwärmeversorgung ehrenamtlich mitzuwirken. Er bittet, die E-Mail von Herrn Schönfeldt dem Protokoll als Anlage beizufügen. Er befürwortet das Projekt, auch wenn es nur Klimaschutz light sei.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass ab dem 01.07.2021 die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ starte. Er bittet darum, die Informationen hierzu zu sammeln und an interessierte Bauherren weiterzugeben.

 

Ausschussmitglied Stalling möchte wissen, ob es in der Nähe vergleichbare Projekte gibt.

 

Herr Krause verweist auf entsprechende Projekte in Bremen und in der Nähe Hamburgs und will eine Liste zur Verfügung stellen.

 

BM Pieper weist auf ein Projekt der NLG in Apen hin. Ein weiteres gebe es in Worpswede.

 

Ausschussmitglieder Schröder bittet um Auskunft, wer Betreiber der Nahwärmeversorgung sein wird und ob in den Verträgen eine Preissicherungsklausel vorgesehen werde. Ihn interessiert insbesondere das Risiko für die Vertragspartner auch für den Fall, dass nicht alle Grundstücke veräußert werden können.

 

Herr Krause erklärt, dass die Herstellung und der Betrieb der Nahwärmeversorgung ausgeschrieben werden müsse. Ein bekannter, großer Energieversorger habe bereits Interesse bekundet. In der Regel würde in die Verträge eine Preisgleitklausel aufgenommen. Diese hätte Vorteile für beide Seiten. Bei der Ausschreibung müsse man sich auf einen realistischen Anschlussgrad festlegen. Dieser liege bei ca. 70 – 80 %. Bei einer deutlich niedrigeren Quote sei das Projekt nicht mehr rentabel. Der Vertragsabschluss für die Nutzungsdauer von 15 Jahren sollte beim Verkauf der Grundstücke erfolgen. Auch nach Vertragsablauf sei der Betrieb des Netzes noch lukrativ, da dieses bereits finanziert sei.

 

Ausschussmitglied Schröder möchte wissen, ob die Gemeinde finanziell einspringen müsse, wenn es nicht gelingt, die angenommene Anschlussquote im vereinbarten Zeitraum zu erreichen.

 

Herr Krause erklärt, dass er dafür der falsche Ansprechpartner sei. Er werde die Antwort nachreichen, auch zu der Frage, wo die untere Grenze der Anschlussquote für einen rentablen Betrieb liegt.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übergibt den Vorsitz an Ausschussmitglied Osterloh.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Nacke erklärt Herr Krause, dass insbesondere für die Variante 5 die Möglichkeit bestehe, Bestandsgebiete an die Nahwärmeversorgung anzuschließen. Dies funktioniere aber nicht bei allen Varianten.

 

Ausschussmitglied Nacke merkt an, dass Biogas gekauft werden könne, das nicht vor Ort sondern irgendwo erzeugt werde.

 

Herr Krause macht deutlich, dass Biomethan mittels Gasaufbereitungsanlagen eingespeist werde und sich von dem in den Energieportalen angebotenen grüngewaschen Biogas deutlich unterscheide.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Nacke bestätigt Herr Krause, dass Biomethan aktuell doppelt so teuer sei wie Erdgas. Der erzeugte Strom werde ins Netz eingespeist. Der Einsatz von zusätzlichen privaten PV-Anlagen sei also möglich.

 

Ausschussmitglied Nacke macht deutlich, dass es faktisch einen Anschlusszwang geben werde und individuelle Lösungen wohl nicht mehr möglich sein werden.

 

Ausschussvorsitzender Nacke übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Ausschussmitglied Bruns hält grundsätzlich eine dezentrale Lösung für besser, bei der jeder für sich entscheiden könne. Die Variante 5 sei aber die günstigste. Die Zahlen würden für sich sprechen. Man brauche einen Anschlusszwang. Er möchte wissen, ob eine langfristige Vermarktung zu Problemen führen könne und ob der Beschlussvorschlag die Entscheidung für eine der dargestellten Varianten enthalte.

 

BM Pieper erklärt, dass eine abschnittsweise Realisierung nach Angaben eines Betreibers möglich sei. Er schlägt vor, den Bericht über das Wärmeversorgungskonzept lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die abschließende Beratung könne dann in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.07.2021 erfolgen.

 

Herr Krause bestätigt die Aussage zur Realisierbarkeit in Bauabschnitten.

 

Ausschussmitglied Kruse bedankt sich für die umfangreichen Informationen. Diese seien wichtig für die weitere Beratung. Die UWG-Fraktion werde das Projekt unterstützen.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass für einen Anschlusszwang eine entsprechende Satzung benötigt werde. Es sei eventuell besser, diesen durch eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan abzusichern. Er bittet die Verwaltung, dies zu prüfen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: