Die Verwaltung wird gebeten, mit Hilfe der Grundschule Metjendorf den Bedarf in Bezug auf eine verlängerte Nachmittagsbetreuung zu erfragen.

 

Die Grundschule wird gebeten, die Notwendigkeit der Reduzierung im Ganztagsan­gebot noch einmal zu überprüfen.

 

Die Ergebnisse sollen anschließend im Ausschuss für Generationen und Soziales vorgestellt werden.

 


 

Ausschussmitglied Kuck erläutert den Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Einrichtung einer Hortbetreuung in Metjendorf. Er herrsche seit Jahrzehnten Streit über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten. Im Hinblick auf die Beratungsvorlage der Verwaltung führt sie aus, dass nichts aufgefangen werden soll von der Schule, sondern es sollen zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder geschaffen werden. Die Gemeinde solle dafür sorgen, dass Mütter einen gleichberechtigten Status zu den Vätern, wenn Kinder zu betreuen sind, haben. Hier sei ein hoher Bedarf gegeben. 15 Elternteile wünschen sich eine Betreuungsmöglichkeit in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr.  Sie kritisiert, dass dieser Bedarf seitens der Verwaltung nicht abgefragt worden sei. Es gebe Erhebungen, die besagen, dass unabhängig von der Schule entsprechende Betreuungszeiten gewünscht werden. Eltern seien zudem bereit, für die Betreuungsleistungen zu bezahlen. Sie vermisse ein Rechenexempel der Verwaltung. Nochmals weist sie darauf hin, dass es Aufgabe einer modernen Gemeinde sei, entsprechende Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Se bittet darum, diesen Antrag nicht abzulehnen, sondern nochmals in die Beratung zu geben.

 

Ausschussmitglied Dierks dankt für den Wortbeitrag der Frau Kuck. Grundsätzlich sollten berufstätige Frauen unterstützt werden. Es wird angeregt, diesen TOP heute zu vertagen. Die Verwaltung möge eine Bedarfsanalyse vorlegen und die entsprechenden Kosten ermitteln.

 

FBL Lemp führt aus, dass bereits errechnet und in der Beratungsvorlage dargestellt wurde, was eine Hortgruppe kostet. Eine Gruppe à 20 Kinder kostet der Gemeinde rd. 50.000,00 € pro Jahr. Die Elternbeiträge wurden gemäß der existierenden Richtlinie  hier bereits in Abzug gebracht.

 

Sodann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: