a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Wiefelstede-Ofenerfeld, Ofenerfelder Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b)  Der Verwaltungsausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet. Im Zuge der öffentlichen Auslegung wird die Planung im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt.

 


 

Herr Korte, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Das derzeitige Betriebsgelände soll nach Abriss der Halle in zwei Bauabschnitten zu einem allgemeinen Wohngebiet für 4 Mehrfamilienhäuser entwickelt werden. Hierzu sollen die Festsetzungen zum baulichen Maß der Nutzung angepasst und die First- und Traufhöhe leicht angehoben werden.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner erklärt Herr Korte, dass die Firsthöhen im näheren Umfeld im Bereich des WA 3 ähnlich hoch festgesetzt seien.

 

Ausschussmitglied Teusner weist darauf hin, dass die bestehende Halle in dem Wohngebiet als wuchtig empfunden werde und das Grundstück schon jetzt weitgehend versiegelt sei. Man werde den Antrag daher unterstützen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm zur Belastbarkeit der Baustellenzufahrten erklärt BM Pieper, dass der Zustand der Zufahrtswege zum Baugebiet vor Beginn der Bauarbeiten erfasst werde. Wenn nach Abschluss der Bauarbeiten Schäden an den Straßen festgestellt werden, müsse der Vorhabenträger hierfür aufkommen. Hierzu sei eine Bürgschaft zu hinterlegen.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: