a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Der Landkreis habe in seiner Stellungnahme ein Lärmschutzgutachten gefordert. Dieses liege inzwischen vor. In einem kleinen Bereich im nördlichen Plangebiet komme es demnach zu geringfügigen Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte. Hier seien passive Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Weiter habe der Landkreis einen ausreichenden Abstand der Bebauung zum Wald gefordert. Da der Wald nicht als wertvoll eingestuft wurde, soll hier nunmehr eine private Grünfläche mit Erhaltungsgebot ausgewiesen werden. Der Wegfall der Waldfläche werde extern  kompensiert. Die Pflege der Fläche werde dadurch deutlich erleichtert.

 

Ein umfassendes Entwässerungskonzept werde in diesem Bauleitplanverfahren noch nicht gefordert, jedoch bei späteren Erweiterungen im Bereich der Ortschaft Nuttel. Die Denkmalbehörde fordere eine Prospektion des Baugrundes vor Beginn der Erdarbeiten. Diese könne schon während der Auslegung durchgeführt werden.

 

Ausschussmitglied Kruse fragt nach der Notwendigkeit des Wendehammers. Müllfahrzeuge könnten wie bisher bis zum ehemaligen Gehöft am Ende des Ammerskamp fahren und dort wenden. Die Straße sei bis dorthin ausgebaut.

 

BM Pieper erklärt, dass die Wendemöglichkeit auf einer öffentlichen Fläche planungsrechtlich abgesichert werden müsse. Ein tatsächlicher Ausbau sei eventuell nicht erforderlich.

 

Ausschussmitglied Bruns bedauert den Verlust von Natur und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die FDP-Fraktion begrüße auf der anderen Seite jedoch eine sanfte Wohnbauentwicklung in den dörflichen Ortsteilen. Die Planung sei ein guter Kompromiss. Nur mit einem steigenden Angebot an Baugrundstücken könne günstiger Wohnraum geschaffen werden.

 

Ausschussmitglied Teusner kann nicht nachvollziehen, warum hier ein Wald zerstört werden soll, und erinnert an den gemeinsam verabschiedeten Beschlussvorschlag an den Gemeinderat zum Klimaschutz. Man werde einer Bebauung nur ohne Zerstörung des Waldes zustimmen. 5 Baugrundstücke seien für die Ortschaft Nuttel völlig ausreichend.

 

Ausschussmitglied Stalling hält entgegen, dass es hier nur um eine Fläche mit Waldstatus gehe und der Eingriff ausgeglichen werde.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass eine beidseitige Bebauung aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sei. Wegen der Zerstörung des Waldes schlägt er vor, PV-Anlagen im Bebauungsplan verpflichtend festzusetzen.

 

Ausschussmitglied Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion der Planung zustimmen werde. Auch kleine Ortschaften sollten sich entwickeln können.

 

Ausschussmitglied Helm weist darauf hin, dass bisher nie von einem Wald sondern immer nur von einem Wildwuchs die Rede war. Er möchte wissen, wo sich  die Ausgleichsflächen befinden.

 

Frau Abel verweist auf die Markierung im Übersichtsplan in der Präsentation. Die Fläche würde sich in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Nuttel befinden. Aufgrund der Flächengröße habe der Wildwuchs automatisch den Status Wald erhalten. Auf den Baugrundstücken müsse pro 200 m² neu versiegelter Grundstücksfläche ein Baum gepflanzt werden.

 

Ausschussmitglied Schröder erhebt seinen Vorschlag zum Antrag.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt zunächst über den weitergehenden Antrag von Ausschussmitglied Teusner, lediglich eine Bebauung ohne Zerstörung des Waldes zu beschließen, abstimmen.

 

Dem Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Ausschussmitglied Schröder, dass der Einsatz von PV-Anlagen aktuell gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben sei, eine entsprechende gesetzliche Regelung jedoch mit großer Sicherheit kommen werde. Die Festsetzung sei somit nicht „on top“.

 

BM Pieper verweist auf das Neue Gebäudeenergiegesetz. Dieses werde dem Protokoll als Anlage beigefügt. Schon jetzt sei ein Anteil regenerativer Energien bei Neubauten vorgeschrieben.

 

Ausschussmitglied Stalling bestätigt diese Aussage. Bauherren seien schon jetzt verpflichtet, den Energiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt über den Antrag von Ausschussmitglied Schröder, im Bebauungsplan PV-Anlagen verpflichtend festzusetzen, abstimmen.

 

Dem Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.

 

Mit 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen ergeht anschließend folgender Beschlussvorschlag: