Sitzung: 07.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: B/1790/2021
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den
vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB.
Frau
Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge
anhand der beigefügten Präsentation. Der Landkreis habe in seiner Stellungnahme
ein Lärmschutzgutachten gefordert. Dieses liege inzwischen vor. In einem
kleinen Bereich im nördlichen Plangebiet komme es demnach zu geringfügigen
Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte. Hier seien passive
Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Weiter habe der Landkreis einen ausreichenden
Abstand der Bebauung zum Wald gefordert. Da der Wald nicht als wertvoll
eingestuft wurde, soll hier nunmehr eine private Grünfläche mit Erhaltungsgebot
ausgewiesen werden. Der Wegfall der Waldfläche werde extern kompensiert. Die Pflege der Fläche werde
dadurch deutlich erleichtert.
Ein
umfassendes Entwässerungskonzept werde in diesem Bauleitplanverfahren noch
nicht gefordert, jedoch bei späteren Erweiterungen im Bereich der Ortschaft
Nuttel. Die Denkmalbehörde fordere eine Prospektion des Baugrundes vor Beginn
der Erdarbeiten. Diese könne schon während der Auslegung durchgeführt werden.
Ausschussmitglied
Kruse fragt nach der Notwendigkeit des Wendehammers. Müllfahrzeuge könnten wie
bisher bis zum ehemaligen Gehöft am Ende des Ammerskamp fahren und dort wenden.
Die Straße sei bis dorthin ausgebaut.
BM
Pieper erklärt, dass die Wendemöglichkeit auf einer öffentlichen Fläche
planungsrechtlich abgesichert werden müsse. Ein tatsächlicher Ausbau sei
eventuell nicht erforderlich.
Ausschussmitglied
Bruns bedauert den Verlust von Natur und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die
FDP-Fraktion begrüße auf der anderen Seite jedoch eine sanfte
Wohnbauentwicklung in den dörflichen Ortsteilen. Die Planung sei ein guter
Kompromiss. Nur mit einem steigenden Angebot an Baugrundstücken könne günstiger
Wohnraum geschaffen werden.
Ausschussmitglied
Teusner kann nicht nachvollziehen, warum hier ein Wald zerstört werden soll,
und erinnert an den gemeinsam verabschiedeten Beschlussvorschlag an den
Gemeinderat zum Klimaschutz. Man werde einer Bebauung nur ohne Zerstörung des
Waldes zustimmen. 5 Baugrundstücke seien für die Ortschaft Nuttel völlig
ausreichend.
Ausschussmitglied
Stalling hält entgegen, dass es hier nur um eine Fläche mit Waldstatus gehe und
der Eingriff ausgeglichen werde.
Ausschussmitglied
Schröder weist darauf hin, dass eine beidseitige Bebauung aus wirtschaftlichen
Gründen notwendig sei. Wegen der Zerstörung des Waldes schlägt er vor,
PV-Anlagen im Bebauungsplan verpflichtend festzusetzen.
Ausschussmitglied
Kruse erklärt, dass die UWG-Fraktion der Planung zustimmen werde. Auch kleine
Ortschaften sollten sich entwickeln können.
Ausschussmitglied
Helm weist darauf hin, dass bisher nie von einem Wald sondern immer nur von
einem Wildwuchs die Rede war. Er möchte wissen, wo sich die Ausgleichsflächen befinden.
Frau
Abel verweist auf die Markierung im Übersichtsplan in der Präsentation. Die
Fläche würde sich in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Nuttel befinden. Aufgrund
der Flächengröße habe der Wildwuchs automatisch den Status Wald erhalten. Auf
den Baugrundstücken müsse pro 200 m² neu versiegelter Grundstücksfläche ein
Baum gepflanzt werden.
Ausschussmitglied
Schröder erhebt seinen Vorschlag zum Antrag.
Ausschussvorsitzender
Nacke lässt zunächst über den weitergehenden Antrag von Ausschussmitglied
Teusner, lediglich eine Bebauung ohne Zerstörung des Waldes zu beschließen,
abstimmen.
Dem
Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.
Auf
Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Ausschussmitglied Schröder, dass
der Einsatz von PV-Anlagen aktuell gesetzlich nicht verpflichtend
vorgeschrieben sei, eine entsprechende gesetzliche Regelung jedoch mit großer
Sicherheit kommen werde. Die Festsetzung sei somit nicht „on top“.
BM
Pieper verweist auf das Neue Gebäudeenergiegesetz. Dieses werde dem Protokoll
als Anlage beigefügt. Schon jetzt sei ein Anteil regenerativer Energien bei
Neubauten vorgeschrieben.
Ausschussmitglied
Stalling bestätigt diese Aussage. Bauherren seien schon jetzt verpflichtet, den
Energiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken.
Ausschussvorsitzender
Nacke lässt über den Antrag von Ausschussmitglied Schröder, im Bebauungsplan
PV-Anlagen verpflichtend festzusetzen, abstimmen.
Dem
Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen nicht zugestimmt.
Mit
8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen ergeht anschließend folgender
Beschlussvorschlag: