Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohn- u. Mischgebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 147 - Grote Placken in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd. 6.400.000,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) durchzuführen. Der Gemeinderat entscheidet jeweils separat über den Beginn der Erschließung der einzelnen Bauabschnitte.

 

Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd. 1.238.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.

   

  

 


FDL Schröder erklärt anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt.

 

Herr Klockgether vom Ing.-Büro Heinzelmann erläutert anschließend die der Beratungsvorlage beigefügten Entwässerungs- und Gestaltungsplanung für die Erschließung des BPL 147 – Grote Placken, sowie Regelquerschnitte für die Tempo-30-Zone und die Wohnstraßen.

Insgesamt teile sich das Gebiet in ca. 20.500 m² Verkehrsfläche, 113.000 m² Wohngebietsfläche, 32.000 m² Rückhaltungsfläche, sowie 25.000 m² Mischgebietsfläche. Durch die Gestaltung des Regenrückhaltebeckens könne Regenwasser an vielen Stellen in die Becken eingeleitet werden. So müsse das anfallende Regenwasser nicht über weite Strecken durch Rohrleitungen durch das Baugebiet geleitet werden. Zudem böten die Becken für eine Rückhaltung ein Volumen von 13.500 m³. Benötigt würden gemäß Berechnungen 5.900 m³. So sei man für Starkregenereignisse gut gewappnet. Ferner könne der geplante Rundweg um die Regenrückhaltebecken zur Naherholung genutzt werden.

Des Weiteren berichtet Herr Klockgether, dass aufgrund der benötigten 3 Meter breiten Linksabbiegespur, die L824 – Hauptstraße teilweise um 3 Meter verbreitert werden soll und daher der bestehende Geh- u. Radweg in diesem Abschnitt umgelegt werden wird. Für die geplanten neuen Haltestellen seien bereits Förderanträge seitens der Verwaltung gestellt worden.

Er führt zudem aus, dass die im Plangebiet liegenden Wendeanlagen einen Durchmesser von 20 Metern und einen angrenzenden Überhangstreifen von 1 Meter Breite aufweisen sollen. Somit seien geforderte Mindestgrößen der Wendeanlagen erfüllt und ein Wenden auch für Müllfahrzeuge grundsätzlich problemlos möglich.

Zu den Regelquerschnitten erläutert Herr Klockgether, dass die Zone 30 so ausgebaut werde, dass die Straße für 1 Million Achsquerungen von LKW in 30 Jahren ausgelegt sei. So sei die Langlebigkeit der Gemeindestraßen gewährleistet. In den Wohnstraße würde zudem 5 cm mehr Schotter als bisher eingebaut, um die Langlebigkeit der Straße zu erhöhen.

 

Ausschussvorsitzender Claussen erkundigt sich nach der Gesamtlänge der geplanten Buchenhecke im Plangebiet.

 

Herr Klockgether antwortet, dass die genaue Gesamtlänge noch nicht ermittelt worden sei. Sie werde jedoch bei ungefähr 2 Kilometern liegen.

 

Ausschussmitglied Würdemann regt an, den geplanten Fußweg zwischen dem Regenrückhaltebecken und der Wallhecke von geplanten 2,00 Metern auf 2,50 Meter und den geplanten Weg entlang der Zone 30 von 2,50 Metern auf 3,00 Meter zu erweitern. Zudem erkundigt er sich nach dem Durchmesser der Durchlässe des Regenrückhaltebeckens.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die Durchmesser der Durchlässe noch nicht abschließend dimensioniert seien. Dies werde in weiteren Planungsschritten erfolgen. Jedoch wäre jetzt schon ersichtlich, dass die Durchmesser von Becken zu Becken ansteigen werden.

Zudem führt er aus, dass der Weg entlang des Regenrückhaltebeckens nicht breiter angelegt werden könne. Hier schreibe der Landkreis vor, dass neben der geplanten Wallhecke entlang des Regenrückhaltebeckens ein 5 Meter breiter Schutzstreifen zu erhalten sei. Auf diesem dürfe kein Weg angelegt werden. Auch zur anderen Seite des Regenrückhaltebeckens könne der Weg nicht erweitert werden, da die geplante Fläche des Regenrückhaltebeckens aufgrund der schon jetzt geringen Breite der Becken nicht weiter verkleinert werden solle. Auch entlang der Zone 30 könne der Weg nur zu Lasten der Breite der Beete für die Buchenhecken oder der Straßenbreite verbreitert werden. Um den Verkehrsfluss gewährleisten zu können, dürfe die Straße jedoch nicht schmaler als bisher geplant ausfallen. Für eine ordnungsgemäße Entwicklung der Hecken dürften auch hier die Beetanlagen nicht verkleinert werden.

 

Ausschussmitglied Schröder lobt die vorlegten Planunterlagen. Das Plangebiet sei optisch gut gelungen. Zudem fordert er die Vorlage einer Auflistung aller Kostenpositionen des Baugebietes und der genauen Größe der umlagefähigen Fläche bis zur Beratung im Gemeinderat. Des Weiteren erfragt Ausschussmitglied Schröder, ob die Entwässerungsplanung eine komplette Entwässerung aller Flächen vorsehe oder ob auch auf den Grundstücken versickert werden solle.

 

Herr Klockgether erläutert, dass sich das gesamte Plangebiet auf Geschiebelehm befände. Dieser lasse eine Versickerung nicht zu. Die hydraulische Berechnung sei daher auf Grundlage einer Ausnutzung der gesamten GRZ auf allen Grundstücken unter der Annahme des 10-jährigen Ereignisses erfolgt.

 

Bürgermeister Pieper ergänzt, dass Sondierungsbohrungen durchgeführt worden seien, bei denen der Geschiebelehm festgestellt worden sei. Die Auflistung der Kostenkomponenten werde bis zur Entscheidung im Rat vorliegen.

 

Ausschussmitglied Würdemann erkundigt sich, wer für die Pflege der Wallhecken im Plangebiet zuständig sei und ob hier besondere Vorschriften beachtet werden müssen.

 

Herr Klockgether führt aus, dass die Wallhecken im Plangebiet sich meist auf den Grundstücksgrenzen befänden. Die Pflege der Wallhecke müsse der Eigentümer übernehmen auf dessen Grundstück sich die Wallanlage befände. Informationen für die Pflege der Wallhecken habe der Landkreis in einer Broschüre zusammengefasst.

 

Herr Böger vom Planungsbüro BLE erläutert anhand einer der Beratungsvorlage beigefügten Präsentation die Planungen für die spätere Beleuchtung des Plangebietes. Er weißt dabei darauf hin, dass die Kosten für die Beleuchtung aufgrund der aktuellen Marktsituation schwer zu kalkulieren seien, die nun eingeplanten Mittel jedoch im Normalfall ausreichen sollten.

 

Ausschussmitglied Würdemann erfragt die Steuerungsmöglichkeiten des intelligenten Lichts.

 

Ausschussmitglied Schröder erkundigt sich nach der Lebensdauer der Leuchtmittel und deren späteren Entsorgung sowie nach möglichen Parkplatzflächen inkl. Ladesäulen für E-Mobilität im Plangebiet.

 

Laut Herrn Böger würde die Industrie bereits jetzt teilweise Lebensdauern von bis zu 100.000 Stunden angeben. Aus seinen Erfahrungen merkt er jedoch an, dass es auch bereits vorher zu einem notwendigen Austausch der Beleuchtung kommen kann.

 

Bürgermeister Pieper antwortet, dass im gesamten Baugebiet in den Tempo-30-Zonen drei Ladesäulen für die E-Mobilität geplant seien.  

 

Ausschussmitglied Würdemann stellt den Antrag, die Bauzeiten des Plangebietes auf 2 Jahre pro Bauabschnitt zu verlängern. Hierdurch werde die Infrastruktur entlastet.

Bürgermeister Pieper erwidert, dass der Rat selbst über die Bauzeiten der einzelnen Abschnitte entscheiden solle. So könne jeder Bauabschnitt flexibel begonnen werden. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dementsprechend abzuändern und den Zusatz in den Jahren 2022 – 2027 aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen. Ausschussmitglied Würdemann zieht seinen Antrag hierauf zurück.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag an den Gemeinderat: