Sitzung: 22.06.2021 Schulausschuss
Auf
Anfrage durch Ausschussmitglied Stolle teilt Fachbereichsleiter Habben mit,
dass ein Medienbildungskonzept für jede Schule vorliegen müsse. Spätestens mit
Vorlage des Verwendungsnachweises sei dieses gegenüber dem Land Niedersachsen
nachzuweisen. Außerdem könne ggf. ein Finanzierungsrisiko bestehen, wenn
bereits vorzeitig Geräte o. ä. angeschafft würden, aber ein Zuwendungsbescheid
noch nicht vorliegen würde. Ein sog. „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ sei
unabhängig davon aber gemäß der Förderrichtlinie grundsätzlich möglich.
Auf
Nachfrage durch Ausschussmitglied Würdemann erläutert Fachbereichsleiter
Habben, dass derzeit bereits 63 % der der Gemeinde zustehenden Fördergelder aus
dem DigitalPakt (487.000 Euro) durch Förderanträge und bereits vorliegenden
Bescheiden gebunden seien. Diese Maßnahmen seien auch bereits abgeschlossen.
Die Verwendungsnachweise hierfür werde die Verwaltung bis zum 01.07.2021
gegenüber dem Land Niedersachsen vorlegen. Der Differenzbetrag stünde noch für
weitere Investitionen zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Kommunen stünde
die Gemeinde Wiefelstede mit dem Abruf der Fördermittel aus dem DigitalPakt im
oberen Drittel.