Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Stolle teilt Fachbereichsleiter Habben mit, dass ein Medienbildungskonzept für jede Schule vorliegen müsse. Spätestens mit Vorlage des Verwendungsnachweises sei dieses gegenüber dem Land Niedersachsen nachzuweisen. Außerdem könne ggf. ein Finanzierungsrisiko bestehen, wenn bereits vorzeitig Geräte o. ä. angeschafft würden, aber ein Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegen würde. Ein sog. „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ sei unabhängig davon aber gemäß der Förderrichtlinie grundsätzlich möglich. 

 

Auf Nachfrage durch Ausschussmitglied Würdemann erläutert Fachbereichsleiter Habben, dass derzeit bereits 63 % der der Gemeinde zustehenden Fördergelder aus dem DigitalPakt (487.000 Euro) durch Förderanträge und bereits vorliegenden Bescheiden gebunden seien. Diese Maßnahmen seien auch bereits abgeschlossen. Die Verwendungsnachweise hierfür werde die Verwaltung bis zum 01.07.2021 gegenüber dem Land Niedersachsen vorlegen. Der Differenzbetrag stünde noch für weitere Investitionen zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Kommunen stünde die Gemeinde Wiefelstede mit dem Abruf der Fördermittel aus dem DigitalPakt im oberen Drittel.