Fachbereichsleiter Habben teilt auf Anfrage durch Ausschussmitglied Stolle mit, dass in Absprache mit den Schulleitungen im Antragsverfahren von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausrüstung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie die Beschaffung von Raumlüftern nicht vorgesehen worden sei. Eine Förderung aus diesem Förderprogramm sei daher nicht mehr möglich. Ohnehin sei dies in diesem Förderprogramm auch nur nachrangig und auch nur mit gesonderter Begründung möglich gewesen.