Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass Neubaugebiet „Grote Placken“ über ein Nahwärmenetz entsprechend der vorgestellten Variante 5 (Versorgung über ein zentrales BHKW mit Spitzenlastkessel) mit Wärme zu versorgen. Die Ausschreibung des Energieliefer-Contractings soll derart gestaltet werden, dass Nebenangebote, die einen weitergehenden Verzicht auf fossile Brennstoffe fördern, zugelassen werden können. Zur Wertung der Angebote ist eine entsprechende Bewertungsmatrix zu erstellen.

    

 


Bürgermeister Pieper erläutert kurz die vorliegende Beratungsvorlage und die erfolgte Beratung im Bau- und Umweltausschuss. Nach der Beratung in den Fraktionen solle nun ein Beschluss gefasst werden.

 

Ausschussmitglied Bruns wirft die Frage auf, wie hoch der Anteil der Bauherrn sein soll, die dann einen Anschluss- und Benutzungszwang haben. Er sei der Meinung, dass man zukunftsfähig bleibe sollte, was die Auswahl der Brennstoffe angeht. Die Bauherren müssten in der Auswahl weiterhin frei sein. Durch den Anschluss- und Benutzungszwang würde man sich nach seiner Auffassung für lange Zeit festlegen. Daher wird der Anschluss- und Benutzungszwang eher skeptisch gesehen.

 

Ausschussmitglied Stalling wird nach seiner eigenen Entscheidung dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen, da er die Technologie für nicht mehr zeitgemäß hält. Die Bauherrn haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schon genug Auflagen zu beachten und der Energieverbrauch bei Neubauten geht immer weiter zurück. Der Anschluss- und Benutzungszwang wird daher abgelehnt.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff sieht das Wärmekonzept positiv und als Schritt in die richtige Richtung. Die Kosten für den einzelnen Bauherrn können hierdurch minimiert werden.

 

BM Pieper erläutert, dass in allen Kaufverträgen ein Anschluss- und Benutzungszwang geregelt werden muss. Eine Alternative sei nicht möglich.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht die Menge regelt, insofern sei für die Bauherrn hierüber weiterhin eine Freiheit gegeben.

 

Dem Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja- Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.

 

Es ergeht somit mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: