Sitzung: 13.07.2021 Bau- und Umweltausschuss
Vorlage: B/1821/2021
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass
Neubaugebiet „Grote Placken“ über ein Nahwärmenetz entsprechend der
vorgestellten Variante 5 (Versorgung über ein zentrales BHKW mit
Spitzenlastkessel) mit Wärme zu versorgen. Die Ausschreibung des
Energieliefer-Contractings soll derart gestaltet werden, dass Nebenangebote,
die einen weitergehenden Verzicht auf fossile Brennstoffe fördern, zugelassen
werden können. Zur Wertung der Angebote ist eine entsprechende Bewertungsmatrix
zu erstellen.
Bürgermeister
Pieper erläutert kurz die vorliegende Beratungsvorlage und die erfolgte
Beratung im Bau- und Umweltausschuss. Nach der Beratung in den Fraktionen solle
nun ein Beschluss gefasst werden.
Ausschussmitglied
Bruns wirft die Frage auf, wie hoch der Anteil der Bauherrn sein soll, die dann
einen Anschluss- und Benutzungszwang haben. Er sei der Meinung, dass man
zukunftsfähig bleibe sollte, was die Auswahl der Brennstoffe angeht. Die
Bauherren müssten in der Auswahl weiterhin frei sein. Durch den Anschluss- und
Benutzungszwang würde man sich nach seiner Auffassung für lange Zeit festlegen.
Daher wird der Anschluss- und Benutzungszwang eher skeptisch gesehen.
Ausschussmitglied
Stalling wird nach seiner eigenen Entscheidung dem Beschlussvorschlag nicht
zustimmen, da er die Technologie für nicht mehr zeitgemäß hält. Die Bauherrn
haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben schon genug Auflagen zu beachten und
der Energieverbrauch bei Neubauten geht immer weiter zurück. Der Anschluss- und
Benutzungszwang wird daher abgelehnt.
Ausschussmitglied
Müller-Saathoff sieht das Wärmekonzept positiv und als Schritt in die richtige
Richtung. Die Kosten für den einzelnen Bauherrn können hierdurch minimiert
werden.
BM
Pieper erläutert, dass in allen Kaufverträgen ein Anschluss- und
Benutzungszwang geregelt werden muss. Eine Alternative sei nicht möglich.
Ausschussmitglied
Schröder weist darauf hin, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht die
Menge regelt, insofern sei für die Bauherrn hierüber weiterhin eine Freiheit
gegeben.
Dem
Beschlussvorschlag wird mit 9 Ja- Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.
Es
ergeht somit mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: