Gem. § 6 des Nds. Straßengesetz (NStrg) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegflurstück 63/94 der Flur 40 für den öffentlichen Verkehr als sonstige Gemeindestraße gewidmet. Es handelt sich hierbei um den Geh- und Radweg zwischen den Gemeindestraßen „An der Alexanderheide“ und „Am Ostkamp“. Die Wegeverbindung hat eine Größe von 111 m².

 

 

 


  

BM Pieper teilt mit, dass es bei dem Beschluss um den restlichen Teil des Fußweges der Wegeverbindung zwischen dem Ostkamp und der Straße An der Alexanderheide gehe. In der vorletzten Sitzung des Gemeinderates sei dieser Teil der Beschlussempfehlung ausgeklammert worden. Es gehe hier darum, die restliche Fläche noch zu widmen. 

Alsdann ergeht einstimmig folgender Beschluss: