Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u. Endausbau) für das Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung Holtwiese in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd.  351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.

 

Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des bestehenden Teilbereiches der Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet BPL 65/I -  Erweiterung Holtwiese zum Endausbau in 2023 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.

   

 

  

 


FDL Schröder erläutert Anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt. Zudem schildert er anhand der vorgelegten Tischvorlage eine Änderung der mit der Einladung vorgelegten Planunterlagen. So habe der Eigentümer der Zufahrt, durch die die Anbindung an die L824 - Borbecker Landstraße hergestellt werden sollte, seine zuvor mündlich erteilte Zusage für die Nutzung der Zufahrt widerrufen. In Abstimmung mit der Straßenbaubehörde sei nun eine Zufahrt auf Grund der Gemeinde Wiefelstede neben der ursprünglich geplanten Zufahrt angedacht. (Die Tischvorlage mit den aktuellen Planungen liegt dem Protokoll als Anlage bei.)

FDL Schröder legt zudem dar, dass es in der letzten Sitzung Bedenken gegen die geplante Baustraße gegeben habe, da noch keine Gespräche mit dem Pächter der Flächen geführt worden waren. Dieses Gespräch habe jedoch mittlerweile stattgefunden. Der Pächter habe keine Bedenken mit der in den Planunterlagen ersichtlichen, in Richtung L824 verlegten, Führung der Baustraße.

 

Ausschussmitglied Schröder führt aus, dass er in der Kostenaufstellung eine Position für das Auffüllen des Geländes vermisse, da aus den Planunterlagen im Gelände ein Höhenunterschied von 80 cm ersichtlich sei.

 

FDL Schröder erwidert, dass ein Auffüllen des Geländes seitens der Gemeinde nicht angedacht sei.

 

Ausschussmitglied Schröder erfragt, ob folglich die Kosten für das Auffüllen der Fläche von den späteren Eigentümern der Fläche zu tragen seien.

 

FDL Schröder erläutert, dass zwischen den Deckenhöhen im Bestand an der Holtwiese und der neuen Deckenhöhe ein Höhenunterschied von ca. 0,70 m bestehen werde. Dieser Höhenunterschied sei noch kein Grund das Gelände aufzufüllen, da sich der Höhenunterschied im Gelände verlaufe. Es sei jedoch üblich, dass die Grundstücke von den Eigentümern trotzdem ein wenig angefüllt werden.

 

Des Weiteren erfragt Ausschussmitglied Schröder, an welcher Stelle sich die in der Holtwiese geplanten Verbreiterungen befinden werden.

 

FDL Schröder verweist auf die hierzu vorgelegte Tischvorlage. Aus dieser sei die Lage der Verbreiterung ersichtlich. (Diese Vorlage ist dem Protokoll ebenfalls angefügt.)

 

Ausschussmitglied Schröder erkundigt sich, ob hier bereits Grunderwerb getätigt worden sei.

 

FBL Herzog erläutert, dass der Grunderwerb bereits getätigt worden sei. Weitere Details hierzu werde es im Verwaltungsausschuss geben.

 

Abschließend erläutert Ausschussmitglied Schröder, dass gem. § 125 BauGB keine Änderung des Bebauungsplanes für die Erweiterung der Holtwiese notwendig sei, wenn durch die Erweiterung die Anwohnerschaft der Holtwiese nicht mehr beeinträchtigt werde als vorher. Er sehe jedoch Bedenken, dass die Holtwiese ohne Änderung des B-Planes verbreitert werden könne und zitiert in diesem Zusammenhang ein Urteil des BVerwG. Das Urteil sage aus, dass durchaus von einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft ausgegangen werden könne, da durch ein vermehrtes Verkehrsaufkommen eine erhöhte Geräuschkulisse entstehe.

Er stellt zudem die Frage, ob bereits mit den Anwohnern der Holtwiese über die Ausführungsplanung der Erschließung der Holtwiese, insbesondere der Verbreiterung der Straße, gesprochen worden sei.

 

FBL Herzog schildert hierauf, dass mit den Anwohnern, deren Grundstück direkt von der Erweiterung betroffen ist, gesprochen worden sei. Gespräche mit weiteren Anwohnern seien nicht geführt worden.

 

Ausschussmitglied Thom erläutert, dass er das Vorhaben weiterhin insgesamt ablehne und daher gegen die geplante Erschließung stimmen werde.

 

Ausschussmitglied Helm erfragt, ob in der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Heinzelmann die Kosten für die Ausgrabungen mit erfasst worden seien.

 

FDL Schröder antwortet, dass diese Kosten nicht mit inbegriffen seien.

 

FBL Herzog fügt hinzu, dass im Verwaltungsausschuss eine Aufstellung der Erschließungskosten inkl. der Kosten für die Ausgrabungen vorgelegt werde. Die Kosten für die Ausgrabungen seien jedoch, wie bereits berichtet, deutlich geringer ausgefallen als bisher angenommen.

 

Des Weiteren erkundigt sich Ausschussmitglied Helm, ob die Grunderwerbskosten für die Fläche, die an die nun für die Bebauung vorgesehene Fläche angrenzt, jedoch nicht bebaut wird, mit in den Kaufpreis umgelegt werden oder nicht.

 

FBL Herzog erläutert, dass eine Umlegung der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt zunächst geplant sei. Eine abschließende Entscheidung sei hier jedoch noch nicht getroffen worden.

 

Ausschussmitglied Helm schildert, dass auf Seite 16 der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Heinzelmann von der Erschließung des Gebietes „Am Ostkamp“ und nicht von der „Holtwiese“ gesprochen werde.

 

FDL Schröder antwortet, dass es sich hier um einen Tippfehler handle.

 

Abschließend betont Ausschussmitglied Helm, dass er ebenfalls gegen die Erschließung stimmen werde, da es in Borbeck geeignetere Flächen für ein Baugebiet gebe. Er verweist dabei auf Flächen am Wehrkamp.

 

Ausschussmitglied Schröder führt aus, dass er der Erschließung nicht zustimmen werde, solange externe Auswirkungen nicht mit den Anwohnern besprochen worden seien. Im Umgang mit den Anwohnern sei in Hinsicht auf die Geschehnisse an der Holtwiese und im Fall Plömacher ein geschärfter Blick erforderlich.

 

Alsdann ergeht mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: