Sitzung: 21.09.2021 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1853/2021
Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsarbeiten (Erst- u.
Endausbau) für das Wohngebiet des Bebauungsplangebietes Nr. 65/I – Erweiterung
Holtwiese in Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v. insgesamt rd. 351.500,00 € (inkl. Schmutzwasserkanal und
Planungskosten) in den Jahren 2022 und 2023 durchzuführen.
Die Vergabe der Arbeiten für die Herstellung der
Schmutzwasserkanalisation mit einem Kostenvolumen von rd. 56.000,00 € erfolgt
direkt durch die EWE WASSER GmbH, Humphry-Davy-Straße 41, 27472 Cuxhaven.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Verbreiterung des
bestehenden Teilbereiches der Gemeindestraße „Holtwiese“ zum Erschließungsgebiet
BPL 65/I - Erweiterung Holtwiese zum
Endausbau in 2023 mit einem Kostenvolumen i. H. v. 33.000,00 €.
FDL
Schröder erläutert Anhand der Beratungsvorlage den Sachverhalt. Zudem schildert
er anhand der vorgelegten Tischvorlage eine Änderung der mit der Einladung
vorgelegten Planunterlagen. So habe der Eigentümer der Zufahrt, durch die die
Anbindung an die L824 - Borbecker Landstraße hergestellt werden sollte, seine
zuvor mündlich erteilte Zusage für die Nutzung der Zufahrt widerrufen. In
Abstimmung mit der Straßenbaubehörde sei nun eine Zufahrt auf Grund der
Gemeinde Wiefelstede neben der ursprünglich geplanten Zufahrt angedacht. (Die Tischvorlage mit den aktuellen Planungen
liegt dem Protokoll als Anlage bei.)
FDL
Schröder legt zudem dar, dass es in der letzten Sitzung Bedenken gegen die
geplante Baustraße gegeben habe, da noch keine Gespräche mit dem Pächter der
Flächen geführt worden waren. Dieses Gespräch habe jedoch mittlerweile
stattgefunden. Der Pächter habe keine Bedenken mit der in den Planunterlagen
ersichtlichen, in Richtung L824 verlegten, Führung der Baustraße.
Ausschussmitglied
Schröder führt aus, dass er in der Kostenaufstellung eine Position für das
Auffüllen des Geländes vermisse, da aus den Planunterlagen im Gelände ein
Höhenunterschied von 80 cm ersichtlich sei.
FDL
Schröder erwidert, dass ein Auffüllen des Geländes seitens der Gemeinde nicht
angedacht sei.
Ausschussmitglied
Schröder erfragt, ob folglich die Kosten für das Auffüllen der Fläche von den
späteren Eigentümern der Fläche zu tragen seien.
FDL
Schröder erläutert, dass zwischen den Deckenhöhen im Bestand an der Holtwiese
und der neuen Deckenhöhe ein Höhenunterschied von ca. 0,70 m bestehen werde.
Dieser Höhenunterschied sei noch kein Grund das Gelände aufzufüllen, da sich
der Höhenunterschied im Gelände verlaufe. Es sei jedoch üblich, dass die
Grundstücke von den Eigentümern trotzdem ein wenig angefüllt werden.
Des
Weiteren erfragt Ausschussmitglied Schröder, an welcher Stelle sich die in der
Holtwiese geplanten Verbreiterungen befinden werden.
FDL
Schröder verweist auf die hierzu vorgelegte Tischvorlage. Aus dieser sei die
Lage der Verbreiterung ersichtlich. (Diese
Vorlage ist dem Protokoll ebenfalls angefügt.)
Ausschussmitglied
Schröder erkundigt sich, ob hier bereits Grunderwerb getätigt worden sei.
FBL
Herzog erläutert, dass der Grunderwerb bereits getätigt worden sei. Weitere
Details hierzu werde es im Verwaltungsausschuss geben.
Abschließend
erläutert Ausschussmitglied Schröder, dass gem. § 125 BauGB keine Änderung des
Bebauungsplanes für die Erweiterung der Holtwiese notwendig sei, wenn durch die
Erweiterung die Anwohnerschaft der Holtwiese nicht mehr beeinträchtigt werde
als vorher. Er sehe jedoch Bedenken, dass die Holtwiese ohne Änderung des
B-Planes verbreitert werden könne und zitiert in diesem Zusammenhang ein Urteil
des BVerwG. Das Urteil sage aus, dass durchaus von einer Beeinträchtigung der
Nachbarschaft ausgegangen werden könne, da durch ein vermehrtes
Verkehrsaufkommen eine erhöhte Geräuschkulisse entstehe.
Er
stellt zudem die Frage, ob bereits mit den Anwohnern der Holtwiese über die
Ausführungsplanung der Erschließung der Holtwiese, insbesondere der
Verbreiterung der Straße, gesprochen worden sei.
FBL
Herzog schildert hierauf, dass mit den Anwohnern, deren Grundstück direkt von
der Erweiterung betroffen ist, gesprochen worden sei. Gespräche mit weiteren
Anwohnern seien nicht geführt worden.
Ausschussmitglied
Thom erläutert, dass er das Vorhaben weiterhin insgesamt ablehne und daher
gegen die geplante Erschließung stimmen werde.
Ausschussmitglied
Helm erfragt, ob in der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Heinzelmann die
Kosten für die Ausgrabungen mit erfasst worden seien.
FDL
Schröder antwortet, dass diese Kosten nicht mit inbegriffen seien.
FBL
Herzog fügt hinzu, dass im Verwaltungsausschuss eine Aufstellung der
Erschließungskosten inkl. der Kosten für die Ausgrabungen vorgelegt werde. Die
Kosten für die Ausgrabungen seien jedoch, wie bereits berichtet, deutlich
geringer ausgefallen als bisher angenommen.
Des
Weiteren erkundigt sich Ausschussmitglied Helm, ob die Grunderwerbskosten für
die Fläche, die an die nun für die Bebauung vorgesehene Fläche angrenzt, jedoch
nicht bebaut wird, mit in den Kaufpreis umgelegt werden oder nicht.
FBL
Herzog erläutert, dass eine Umlegung der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt zunächst
geplant sei. Eine abschließende Entscheidung sei hier jedoch noch nicht
getroffen worden.
Ausschussmitglied
Helm schildert, dass auf Seite 16 der Kostenschätzung des Ingenieurbüros
Heinzelmann von der Erschließung des Gebietes „Am Ostkamp“ und nicht von der
„Holtwiese“ gesprochen werde.
FDL
Schröder antwortet, dass es sich hier um einen Tippfehler handle.
Abschließend
betont Ausschussmitglied Helm, dass er ebenfalls gegen die Erschließung stimmen
werde, da es in Borbeck geeignetere Flächen für ein Baugebiet gebe. Er verweist
dabei auf Flächen am Wehrkamp.
Ausschussmitglied
Schröder führt aus, dass er der Erschließung nicht zustimmen werde, solange
externe Auswirkungen nicht mit den Anwohnern besprochen worden seien. Im Umgang
mit den Anwohnern sei in Hinsicht auf die Geschehnisse an der Holtwiese und im
Fall Plömacher ein geschärfter Blick erforderlich.
Alsdann
ergeht mit 6 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen folgende Beschlussempfehlung an den
Gemeinderat: