Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG, die Benennung der privaten Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 33 A. Die Straße erhält die Bezeichnung „Zur alten Tennishalle“.

  

 


Ausschussmitglied Helm bedauert, dass der Ortbürgerverein keinen Vorschlag für eine neue Straßenbezeichnung abgegeben habe. Zudem erkundigt er sich nach der genauen Hausnummerierung der geplanten Gebäude.

 

FBL Herzog erläutert, dass ohne Vergabe einer neuen Straßenbezeichnung die Hausnummern Am Sportplatz 11 bis 11j vergeben worden wäre. Bei dieser Nummerierung seien später Probleme beim Auffinden der Wohneinheiten zu erwarten. Durch die Vergabe der neuen Straßenbezeichnung werden die Gebäude die Hausnummern Zur alten Tennishalle 1 – 10 erhalten.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: