Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG, die Benennung der privaten Erschließungsstraße im Bebauungsplan Nr. 33 A. Die Straße erhält die Bezeichnung „Ahlerskamp“.

  

 


    

Bürgermeister Pieper berichtet, die Straßenbezeichnung „Zur Alten Tennishalle“ ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagen wurde.  Im letzten Verwaltungsausschuss wurde gebeten, nochmals den Ortsbürgerverein mit einzubinden sowie in den Fraktionen darüber zu beraten. Daraufhin habe der OBV die Bezeichnung „ Zur Tennishalle“ vorgeschlagen und der Pfeifenclub „Ahlerskamp“. Ein weiterer Vorschlag aus dem heutigen VA wurde wieder zurückgezogen.

Ratsmitglied Helm verliest das Schreiben mit dem Vorschlag  des Pfeifenclubs.

Alsdann wird wie folgt abgestimmt:

Zur alten Tennishalle                0

Zur Tennishalle                       10

Ahlerskamp                            14

Enthaltungen                           4

Ratsvorsitzender Nacke führt aus, das es eine absolute Mehrheit bei gleichem Abstimmungsverhalten nicht geben wird und in der zweiten Abstimmung die einfache Mehrheit ausreichen würde. Er stellt daher fest, dass die Straßenbezeichnung Ahlerskamp damit beschlossen wurde. Hiergegen regt sich kein Widerspruch.