Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2022 aus der Beratungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. B/1861/2021 zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung und die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

 

  

 


 

Ausschussvorsitzender Schröder bedankt sich zunächst für die geleistete Arbeit der Verwaltung.

 

Fachbereichsleiter Habben erläutert anhand der Beratungsvorlage sowie der der  Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 sowie das Investitionsprogramm 2022 bis 2025.

 

Insgesamt bestehe nach dem vorliegenden ersten Entwurf ein Defizit in Höhe von 3.462.900 € für das Haushaltsjahr 2022 und kumuliert für die Jahre 2023 bis 2025 ein Defizit in Höhe von ca. 4.738.000 €. Derzeit würde erneut nur ein fiktiver Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme von Überschussrücklagen erzielt werden können. Das im Rahmen dieser ersten Planung für das Haushaltsjahr 2022 vorhandene Defizit müsse sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik sehr kritisch hinterfragt und möglichst deutlich reduziert werden. Insbesondere sei aufwandsseitig zu ermitteln, wo noch Einsparpotential liege und/oder welche Maßnahmen man verschieben könne.

 

Besonders hervorzuheben sei die Verminderung der Schlüsselzuweisungen um 1,2 Mio. € gegenüber dem Planjahr 2022 aus der Haushaltsplanung 2021. Ursächlich hierfür seien insbesondere der unveränderte Grundbetrag mit 1.817,78 € sowie die hohen Gewerbesteuerzahlungen im FAG-Zeitraum 10/2020 bis 09/2021. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kossendey, womit das Land die Reduzierung der Schlüsselzuweisung begründe, erklärt Bürgermeister Pieper ergänzend, dass die Reduzierung der Schlüsselzuweisungen auf die deutlich höhere Steuereinnahmekraft der Gemeinde zurückzuführen sei.

 

Fachbereichsleiter Habben erläutert, dass die Personalaufwendungen um rund 120.000 € höher eingeplant worden sei. Hier komme insbesondere die Einplanung einer Stelle als Klimaschutzbeauftragte/r zum Tragen. Nach Rückfrage von Ausschussmitglied Müller-Saathoff erläutert Bürgermeister Pieper, dass der diesbezügliche Personalaufwand für die avisierte Stellenbesetzung bei etwa 70.000 € jährlich liege. Auf Basis des sog. Bruttoprinzips in der Haushaltsplanung, wonach Erträge und Aufwendungen unabhängig voneinander in voller Höhe zu veranschlagen seien, handele es sich hierbei daher um eine reine Bruttobetrachtung. Entsprechende Fördergelder, die man für die Einrichtung der Stelle akquirieren könne, seien dementsprechend ertragsseitig einzuplanen. Eine „Verrechnung“ fände haushaltsrechtlich insoweit nicht statt.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: