Sitzung: 12.10.2021 Finanzausschuss
Vorlage: B/1861/2021
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss
nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung 2022 aus der Beratungsvorlage
mit der Vorlagen-Nr. B/1861/2021 zur Kenntnis.
Die Verwaltung und
die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite
auszuarbeiten.
Ausschussvorsitzender Schröder bedankt sich zunächst
für die geleistete Arbeit der Verwaltung.
Fachbereichsleiter Habben erläutert anhand der
Beratungsvorlage sowie der der
Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die Haushaltsplanung
für das Jahr 2022 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025
sowie das Investitionsprogramm 2022 bis 2025.
Insgesamt bestehe nach dem vorliegenden ersten Entwurf
ein Defizit in Höhe von 3.462.900 € für das Haushaltsjahr 2022 und kumuliert
für die Jahre 2023 bis 2025 ein Defizit in Höhe von ca. 4.738.000 €. Derzeit
würde erneut nur ein fiktiver Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme von
Überschussrücklagen erzielt werden können. Das im Rahmen dieser ersten Planung
für das Haushaltsjahr 2022 vorhandene Defizit müsse sowohl von der Verwaltung
als auch von der Politik sehr kritisch hinterfragt und möglichst deutlich reduziert
werden. Insbesondere sei aufwandsseitig zu ermitteln, wo noch Einsparpotential
liege und/oder welche Maßnahmen man verschieben könne.
Besonders hervorzuheben sei die Verminderung der
Schlüsselzuweisungen um 1,2 Mio. € gegenüber dem Planjahr 2022 aus der
Haushaltsplanung 2021. Ursächlich hierfür seien insbesondere der unveränderte
Grundbetrag mit 1.817,78 € sowie die hohen Gewerbesteuerzahlungen im
FAG-Zeitraum 10/2020 bis 09/2021. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied
Kossendey, womit das Land die Reduzierung der Schlüsselzuweisung begründe,
erklärt Bürgermeister Pieper ergänzend, dass die Reduzierung der
Schlüsselzuweisungen auf die deutlich höhere Steuereinnahmekraft der Gemeinde
zurückzuführen sei.
Fachbereichsleiter Habben erläutert, dass die Personalaufwendungen
um rund 120.000 € höher eingeplant worden sei. Hier komme insbesondere die
Einplanung einer Stelle als Klimaschutzbeauftragte/r zum Tragen. Nach Rückfrage
von Ausschussmitglied Müller-Saathoff erläutert Bürgermeister Pieper, dass der
diesbezügliche Personalaufwand für die avisierte Stellenbesetzung bei etwa
70.000 € jährlich liege. Auf Basis des sog. Bruttoprinzips in der
Haushaltsplanung, wonach Erträge und Aufwendungen unabhängig voneinander in
voller Höhe zu veranschlagen seien, handele es sich hierbei daher um eine reine
Bruttobetrachtung. Entsprechende Fördergelder, die man für die Einrichtung der
Stelle akquirieren könne, seien dementsprechend ertragsseitig einzuplanen. Eine
„Verrechnung“ fände haushaltsrechtlich insoweit nicht statt.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgende
Beschlussempfehlung: