Bürgermeister Pieper erläutert die §§ 40-42 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Treuepflicht) und verpflichtet die anwesenden hinzugewählten Mitglieder Anna Wittje sowie Eckhard Klages.

 

Aufgrund der fehlenden Bestätigung durch den Gemeinderat kann Frau Antje Mayer als hinzugewähltes Mitglied des Seniorenbeirates noch nicht verpflichtet werden.

 

Die heute nicht anwesenden hinzugewählten Mitglieder werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.