Sitzung: 16.11.2021 Ausschuss für Generationen und Soziales
Bürgermeister Pieper erläutert die §§ 40-42 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetztes (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot,
Treuepflicht) und verpflichtet die anwesenden hinzugewählten Mitglieder Anna
Wittje sowie Eckhard Klages.
Aufgrund der fehlenden Bestätigung durch den Gemeinderat kann Frau Antje
Mayer als hinzugewähltes Mitglied des Seniorenbeirates noch nicht verpflichtet
werden.
Die heute nicht anwesenden hinzugewählten Mitglieder werden in der nächsten
Sitzung verpflichtet.