Sitzung: 30.11.2021 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1920/2021
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die Gemeindestraßen „Garnholter Straße“, „Vor dem Richtmoor“ und „Bentskamp“ in
2022 vorbehaltlich der Finanzierung mit einem Gesamtkostenvolumen von
300.000,00 € zu sanieren.
FDL
Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage und fügt hinzu,
dass in diesem Herbst eine Begutachtung aller Gemeindestraßen durch den FD
Straßen, Wege, Plätze stattgefunden habe.
Ausschussmitglied
Rohde erkundigt sich, ob der Verwaltung Verkehrserhebungen für die in der
Beratungsvorlage genannten Straße vorliegen würden.
FDL
Schröder erläutert, dass der Verwaltung das Verkehrsaufkommen auf den Straßen
nicht genau bekannt sei. Man habe jedoch bei der Auswahl der Straßen u.a.
berücksichtigt, dass die Garnholter Straße durch den Schulbus genutzt werde. Am
geplanten Teilstück am Bentskamp grenze ein Gewerbe an. Hierbei sei dann zu
berücksichtigen, dass die Belastung einer Straße von einer LKW-Achse a 10
Tonnen der Belastung von 160.000 PKW Achsen a 0,5 Tonnen entspreche.
Ausschussmitglied
Badet erkundigt sich, ob die Garnholter Straße wieder in Pflasterbauweise hergestellt
werden solle.
FDL
Schröder erläutert, dass ein Ausbau in Asphaltbauweise geplant sei. Er
erläutert hierbei ebenfalls nochmals die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen. Es
sei festgestellt worden, dass sich unter der Straße momentan noch Torf befände.
Um späteren erneuten Versackungen entgegenzuwirken sei angedacht, dieses durch
tragfähigen Boden auszutauschen. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der
Bohrkernuntersuchungen seien jedoch ggfs. vor Ausschreibung der Maßnahme
weitere Bohrkerne zu ziehen. Beim Haushaltsansatz für die Sanierung dieses
Teilstückes handle es sich um eine Kostenschätzung. Aufgrund der unklaren
Situation des Untergrundes könne es noch zu abweichenden Baukosten kommen.
Ausschussmitglied
Badet weißt auf die negative CO2-Bilanz hin, die das Abtragen des Moores nach
sich ziehen würde.
Ausschussmitglied
Würdemann berichtet, das man sich bei der Sanierung der Garnholter Straße 2010
gegen einen Aushub des Moores entschieden habe. Die Hollener Straße sei jedoch
ein gutes Beispiel dafür, dass der Aushub des Moores durchaus sinnvoll sei.
Hier gebe es seit dem Aushub kaum noch Probleme mit Versackungen. Des Weiteren
weißt er auf die Sonderabschreibung im Haushalt hin, die durch die erneute
Sanierung nun entstehen würde.
Ferner erkundigt er sich, ob die Steine der Garnholter Straße ggfs. noch
veräußert werden könnten, da diese noch nicht sehr alt seien.
FDL
Schröder erläutert, dass die Sonderabschreibung bereits in der Beratungsvorlage
mit berücksichtigt worden sei. Zudem könnten die Steine theoretisch noch
veräußert werden.
Ausschussmitglied
Helm weißt darauf hin, dass in der Vergangenheit immer eine gemeinsame
Befahrung der Straßen mit den Mitgliedern des Straßen- u. Verkehrsausschusses
und der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung stattgefunden habe. Da es
anschaulicher sei, die Gemeindestraßen sich vor Ort anzuschauen, sollte eine
solche Begehung in Zukunft wieder stattfinden.
Des
Weiteren solle in Zukunft mit angegeben werden, wie viele Anlieger bei einer
Sanierung der Straßen betroffen seien.
Ausschussvorsitzende
Schnörwagen, weißt darauf hin, dass der ländliche Raum oftmals nicht sehr dicht
besiedelt sei. Daher gebe es viele Straßen mit relativ wenigen Anwohnern. Diese
Anwohner hätten jedoch ebenfalls einen Anspruch auf verkehrssichere Straßen.
Bürgermeister
Pieper weißt auf den schlechten Zustand der Garnholter Straße und die momentane
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hin. Auf eine Bereisung der Straßen sei
aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet worden. Eine Durchführung der Bereisung
sei jedoch im nächsten Jahr wieder geplant.
Ausschussmitglied
Badet regt an, vor der Durchführung von Sanierungen Anwohner zu befragen, ob
diese einer Sanierung positiv gegenüberstehen würden. Ihr sei bekannt, dass
eine Sanierung von Straßen teilweise nicht von den Anwohnern gewünscht sei.
Alsdann
ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat: