Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Gemeindestraßen „Garnholter Straße“, „Vor dem Richtmoor“ und „Bentskamp“ in 2022 vorbehaltlich der Finanzierung mit einem Gesamtkostenvolumen von 300.000,00 € zu sanieren.

 

    

  

 


FDL Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage und fügt hinzu, dass in diesem Herbst eine Begutachtung aller Gemeindestraßen durch den FD Straßen, Wege, Plätze stattgefunden habe.

 

Ausschussmitglied Rohde erkundigt sich, ob der Verwaltung Verkehrserhebungen für die in der Beratungsvorlage genannten Straße vorliegen würden.

 

FDL Schröder erläutert, dass der Verwaltung das Verkehrsaufkommen auf den Straßen nicht genau bekannt sei. Man habe jedoch bei der Auswahl der Straßen u.a. berücksichtigt, dass die Garnholter Straße durch den Schulbus genutzt werde. Am geplanten Teilstück am Bentskamp grenze ein Gewerbe an. Hierbei sei dann zu berücksichtigen, dass die Belastung einer Straße von einer LKW-Achse a 10 Tonnen der Belastung von 160.000 PKW Achsen a 0,5 Tonnen entspreche.

 

Ausschussmitglied Badet erkundigt sich, ob die Garnholter Straße wieder in Pflasterbauweise hergestellt werden solle.

 

FDL Schröder erläutert, dass ein Ausbau in Asphaltbauweise geplant sei. Er erläutert hierbei ebenfalls nochmals die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen. Es sei festgestellt worden, dass sich unter der Straße momentan noch Torf befände. Um späteren erneuten Versackungen entgegenzuwirken sei angedacht, dieses durch tragfähigen Boden auszutauschen. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der Bohrkernuntersuchungen seien jedoch ggfs. vor Ausschreibung der Maßnahme weitere Bohrkerne zu ziehen. Beim Haushaltsansatz für die Sanierung dieses Teilstückes handle es sich um eine Kostenschätzung. Aufgrund der unklaren Situation des Untergrundes könne es noch zu abweichenden Baukosten kommen.

 

Ausschussmitglied Badet weißt auf die negative CO2-Bilanz hin, die das Abtragen des Moores nach sich ziehen würde.

 

Ausschussmitglied Würdemann berichtet, das man sich bei der Sanierung der Garnholter Straße 2010 gegen einen Aushub des Moores entschieden habe. Die Hollener Straße sei jedoch ein gutes Beispiel dafür, dass der Aushub des Moores durchaus sinnvoll sei. Hier gebe es seit dem Aushub kaum noch Probleme mit Versackungen. Des Weiteren weißt er auf die Sonderabschreibung im Haushalt hin, die durch die erneute Sanierung nun entstehen würde.


Ferner erkundigt er sich, ob die Steine der Garnholter Straße ggfs. noch veräußert werden könnten, da diese noch nicht sehr alt seien.

 

FDL Schröder erläutert, dass die Sonderabschreibung bereits in der Beratungsvorlage mit berücksichtigt worden sei. Zudem könnten die Steine theoretisch noch veräußert werden.

 

Ausschussmitglied Helm weißt darauf hin, dass in der Vergangenheit immer eine gemeinsame Befahrung der Straßen mit den Mitgliedern des Straßen- u. Verkehrsausschusses und der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung stattgefunden habe. Da es anschaulicher sei, die Gemeindestraßen sich vor Ort anzuschauen, sollte eine solche Begehung in Zukunft wieder stattfinden.

 

Des Weiteren solle in Zukunft mit angegeben werden, wie viele Anlieger bei einer Sanierung der Straßen betroffen seien.

 

Ausschussvorsitzende Schnörwagen, weißt darauf hin, dass der ländliche Raum oftmals nicht sehr dicht besiedelt sei. Daher gebe es viele Straßen mit relativ wenigen Anwohnern. Diese Anwohner hätten jedoch ebenfalls einen Anspruch auf verkehrssichere Straßen.

 

Bürgermeister Pieper weißt auf den schlechten Zustand der Garnholter Straße und die momentane Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h hin. Auf eine Bereisung der Straßen sei aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet worden. Eine Durchführung der Bereisung sei jedoch im nächsten Jahr wieder geplant.

 

Ausschussmitglied Badet regt an, vor der Durchführung von Sanierungen Anwohner zu befragen, ob diese einer Sanierung positiv gegenüberstehen würden. Ihr sei bekannt, dass eine Sanierung von Straßen teilweise nicht von den Anwohnern gewünscht sei.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat: