Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die der Beratungsvorlage B/1926/2021 als Anlage beigefügte Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 31.08.2021 zu „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.

  

 


 

Bürgermeister Pieper erläutert, dass unregelmäßig anlassbezogene Prüfungen vom Landesrechnungshof vorgenommen würden. Die jetzt durchgeführte Prüfung sei auf örtlicher Ebene kaum verwertbar, da bei dieser Auswertung der konkrete Bezug zur Gemeinde Wiefelstede fehle.    

 

Ausschussvorsitzender Schröder verweist gem. Bericht auf einen Investitionsrückstand, mit dem sich die gesamte Region auf Platz 2 befände. In der Beratungsvorlage werde im Wesentlichen auf den Bereich „Tiefbau“ eingegangen. Er sehe darüber hinaus ggf. auch noch Investitionsrückstände im Bereich „Hochbau“.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kuck nach dem Sinn und Zweck der Prüfung, erläutert Bürgermeister Pieper, dass die Intention des Landes nicht ganz nachvollziehbar bzw. ersichtlich sei. Die Auswertung erfolgte aus Basis der Selbsteinschätzung der Gemeinde in Bezug auf die Infrastruktur. Betroffen sei in der Gemeinde insbesondere das Straßenvermögen, wobei in diesen Bereich sowohl in den letzten Jahren als auch in den Folgejahren viel Geld flösse. Hinsichtlich der Gebäude würde aus seiner Sicht kein Investitionsstau bestehen.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Kuck nach Strafgeldern für ggf. festgestellte Investitionsrückstände, erklärt Bürgermeister Pieper, dass das Land diesbezüglich keine Eingriffe tätige.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht sodann einstimmig folgende Beschlussempfehlung: