Sitzung: 07.12.2021 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/1926/2021
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die der Beratungsvorlage B/1926/2021 als Anlage beigefügte Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 31.08.2021 zu „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ zur Kenntnis.
Bürgermeister Pieper erläutert, dass unregelmäßig
anlassbezogene Prüfungen vom Landesrechnungshof vorgenommen würden. Die jetzt
durchgeführte Prüfung sei auf örtlicher Ebene kaum verwertbar, da bei dieser
Auswertung der konkrete Bezug zur Gemeinde Wiefelstede fehle.
Ausschussvorsitzender Schröder verweist gem. Bericht
auf einen Investitionsrückstand, mit dem sich die gesamte Region auf Platz 2
befände. In der Beratungsvorlage werde im Wesentlichen auf den Bereich
„Tiefbau“ eingegangen. Er sehe darüber hinaus ggf. auch noch
Investitionsrückstände im Bereich „Hochbau“.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kuck nach dem Sinn
und Zweck der Prüfung, erläutert Bürgermeister Pieper, dass die Intention des
Landes nicht ganz nachvollziehbar bzw. ersichtlich sei. Die Auswertung erfolgte
aus Basis der Selbsteinschätzung der Gemeinde in Bezug auf die Infrastruktur.
Betroffen sei in der Gemeinde insbesondere das Straßenvermögen, wobei in diesen
Bereich sowohl in den letzten Jahren als auch in den Folgejahren viel Geld
flösse. Hinsichtlich der Gebäude würde aus seiner Sicht kein Investitionsstau
bestehen.
Die Frage von Ausschussmitglied Kuck nach Strafgeldern
für ggf. festgestellte Investitionsrückstände, erklärt Bürgermeister Pieper,
dass das Land diesbezüglich keine Eingriffe tätige.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht sodann einstimmig
folgende Beschlussempfehlung: