a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2022 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1939/2021/1 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2022 bis 2025 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/1939/2021/1 beigefügten Fassung.

  

 


 

Hinweis der Verwaltung:

Am 26.11.2021 wurde die Einladung für den Finanz- und Wirtschaftsausschuss versendet. In der Zwischenzeit, nämlich am 01.12.2021, wurde der Gemeinde der sog. vorläufige Grundbetrag mitgeteilt. Daraufhin wurde ein 3. Haushaltsentwurf erstellt, der am 03.12.2021 im Gremien-/Bürgerinformationsportal „Session“ hochgeladen wurde. Der 3. Entwurf ist als ergänzende Beratungsvorlage unter der Vorlangen-Nr. B/1939/2021/1 zu finden. 

 

Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der der Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 sowie das Investitionsprogramm 2022 bis 2025.

 

Er erklärt, dass der vorläufige Grundbetrag für den Finanzausgleich der Verwaltung erst am 01.12.2021 übermittelt worden sei. Aufgrund dieser Mitteilung sei sodann ein 3. Haushaltsentwurf erstellt worden.

 

Das kumulierte Defizit der Planjahre 2022 bis 2025 sei gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf durch nochmalige Prüfung der Ertragsseite und durch Einsparungen sowie Verschiebungen auf der Aufwandsseite von 8 Mio. € auf ca. 4 Mio. € halbiert worden.

 

Im Finanzhaushalt gelinge es nunmehr, in allen Planjahren einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften. Dennoch würden die Überschüsse in den Jahren 2022 bis 2024 nicht zur Deckung der ordentlichen Tilgung ausreichen. Erst im Finanzplanjahr 2025 könne die ordentliche Tilgung gedeckt und somit eine Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet werden.

 

Aufgrund auslaufender Zinsbindungsfristen seien im Jahr 2021 zwei Kredite durch Sondertilgungen abgelöst worden. Anfang 2022 erfolge eine Prüfung, ob die Kreditermächtigung 2021 in Anspruch genommen werden müsse. Evtl. Zins- und Tilgungsleistungen seien im Haushalt 2022 enthalten.

 

Fachdienstleiter Siemen ergänzt, dass das Defizit mit dem nun vorgelegten Haushaltsentwurf zwar deutlich reduziert werden könne. Gleichwohl gelinge der Haushaltsausgleich nur fiktiv durch Inanspruchnahme der Überschussrücklage. Spätestens mit der Haushaltsplanung 2023 müsse wieder das Ziel verfolgt werden, einen Haushaltsausgleich zu erreichen.

 

Ergänzend weist Fachdienstleiter Siemen darauf hin, dass der Jahresabschluss 2017 nahezu fertig sei und insoweit zeitnah dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises übermittelt werden könne.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen, ob 2021 keine Kredite mehr aufgenommen werden, erklärt Fachdienstleiter Siemen, dass hierfür zunächst Anfang 2022 die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel festzustellen seien. Gleichzeitig seien die Haushaltsreste zu ermitteln und den liquiden Mitteln gegenüberzustellen. Aus diesem Vergleich könne dann der Kreditbedarf festgestellt und eine Kreditaufnahme geprüft werden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kuck, um welche Gruppenräume es sich bei der Investitionsmaßnahme Grundschule Metjendorf handele, erläutert Bürgermeister Pieper, dass es sich um Gruppenräume zu fast allen Klassenräumen aus dem Altbestand handele. Grundlage hierfür sei das Raumkonzept für die Grundschule Metjendorf, welche vor einigen Jahren aufgestellt worden sei. Die Maßnahmen seien aus Finanzierungsgesichtspunkten verschoben worden. Möglicherweise könne man für diese Maßnahmen im Rahmen des künftigen gesetzlichen Anspruches auf Ganztagsbetreuung noch Fördergelder generieren. In diesem Falle würde sowohl hinsichtlich der Ein- und Auszahlungen als auch des Zeitrahmens eine Anpassung des Investitionsprogrammes erfolgen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzenden Schröder erläutert Bürgermeister Pieper, dass es sich bei den Positionen „Ofener Bäke“ um Planungskosten handele.

 

Ausschussmitglied Wünker erfragt, ob es Neuigkeiten zur raumlufttechnischen Anlage in der Oberschule Wiefelstede gebe. Bürgermeister Pieper erläutert, dass hierzu am gestrigen Tage und somit pünktlich zur Schulausschusssitzung der Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über eine Fördersumme in Höhe von etwas mehr als 127.000 € eingegangen sei.

 

Ausschussvorsitzender Schröder übergibt den Vorsitz an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Wünker.

 

Ausschussvorsitzender Schröder teilt seine Einschätzung bezüglich der Haushaltslage und -entwicklung mit. Er stellt insbesondere fest, dass die Entwicklung der Erträge im Vergleich zur Entwicklung der Aufwendungen aus seiner Sicht bedenklich sei und hier gegenzusteuern sei.

 

Stellvertretender Ausschussvorsitzender Wünker übergibt den Vorsitz wieder an den Ausschussvorsitzenden Schröder.

 

Bei 6 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 4 Enthaltungen ergeht folgende Beschlussempfehlung: