Sitzung: 07.12.2021 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/1943/2021
Der Rat der
Gemeinde Wiefelstede beschließt
a) die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte Gebührenkalkulation für
die Straßenreinigung ab dem 01.01.2022.
b)
für Durchgangs- und
Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,76 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen
(Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,47 Euro je lfd. Meter
Straßenfront festzusetzen.
c)
die als Anlage zur
Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede
(Straßenreinigungsgebührensatzung).
Ohne
Wortmeldung ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung: