a)         Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)        Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 1. Änderung des ebauungsplanes Nr. 16 „Am Brink“ gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 

 

 

 


  

Ratsmitglied Teusner äußert sich positiv zu einigen Punkten, die seine Fraktion gefordert hätte. Es freue ihn, dass diese berücksichtigt worden seien. Ein Punkt sei zum Beispiel gewesen, dass das Regenwasser auf den Grundstücken zurückgehalten werden solle. Auch die Innenverdichtung sei ein Punkt gewesen. Ihm fehle allerdings die Berücksichtigung der Solarenergie, Gründächer und die Pflanzgebote von Bäumen, die in anderen Baugebieten üblich seien. Er teilt mit, dass von der Verwaltung und dem Planungsbüro eine umfangreiche Begründung zum Bebauungsplan vorgelegt wurde. Diese beinhalte jedoch nur 1/8 Seile für Klimaschutz. Das sei ihm zu wenig. Daher werde er sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Alsdann ergeht bei 5 Enthaltungen einstimmig folgender Beschluss: