Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte Gebührenkalkulation für die Fäkalschlammbeseitigung ab dem 01.01.2022,

 

b)      die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr ab dem 01.01.2022 von bisher 12,67 Euro auf 36,42 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab dem 01.01.2022 auf 21,36 € festzusetzen und

 

c)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1941/2021 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

 

 

 

 


 

  

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: