Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt

 

a)      die als Anlagezur Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung ab dem 01.01.2022.

 

b)      für Durchgangs- und Ausfallstraßen (Gebührenklasse 1) eine Gebühr in Höhe von 0,76 Euro je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen (Gebührenklasse 2) eine Gebühr in Höhe von 1,47 Euro je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen.

 

c)      die als Anlage zur Beratungsvorlage B/1943/2021 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung).

 

 

 

 


  

 

 

  

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: