Herr Möller aus Borbeck geht auf die Bemerkung der UWG in der NWZ ein. Die Fraktion bemängelte die Parksituation in der Holtwiese. Herr Möller erklärt, dass 2 Parkplätze wegfallen würden. Er fragt sich, da es in dem Gebiet auch Anwohner gebe die dort zur Miete wohnen, wo diese parken sollen. BM Pieper erklärt, dass die Anzahl der Parkflächen nach den gesetzlichen Vorschriften festgelegt worden seien. Jeder Hauseigentümer müsse 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit in Baugebieten zur Verfügung stellen. Das Angebot werde durch die öffentlichen Parkplätze ergänzt.

 

Herr Nemann, Anwohner aus Borbeck fragt die Verwaltung ob es richtig sei, dass die 5 Parkplätze in dem Neubaugebiet bisher nicht im Bebauungsplan eingezeichnet seien und ob dieses nicht vor dem Maßnahmebeschluss geregelt werden müsste. BM Pieper bestätigt die Abweichung vom Bebauungsplan. Er erklärt, dass der Landkreis ggfls. auf Antrag für die Abweichung vom Bebauungsplan seine Genehmigung erteilen müsse. Es sei ein ganz normaler Prozess Maßnahmenbeschlüsse zu fassen, bevor die für die Umsetzung ggfls. notwendigen Genehmigungen vorliegen. Diese müssen vorliegen, bevor mit der Umsetzung begonnen werde. Herr Nemann meint, dass auch die Errichtung des 65 m langen Zaunes und der 2 m hohen Nebenanlage lt. Bebauungsplan nicht rechtens sei. Er fragt, ob es hierfür eine Ausnahmegenehmigung vorliege. BM Pieper erläutert, dass es gängige Verwaltungspraxis der Landkreises sei, entsprechende Zaunanlagen nicht zu beanstanden.