Sitzung: 13.12.2021 Gemeinderat
Herr
Möller aus Borbeck geht auf die Bemerkung der UWG in der NWZ ein. Die Fraktion
bemängelte die Parksituation in der Holtwiese. Herr Möller erklärt, dass 2
Parkplätze wegfallen würden. Er fragt sich, da es in dem Gebiet auch Anwohner
gebe die dort zur Miete wohnen, wo diese parken sollen. BM Pieper erklärt, dass
die Anzahl der Parkflächen nach den gesetzlichen Vorschriften festgelegt worden
seien. Jeder Hauseigentümer müsse 1,5 Parkplätze pro Wohneinheit in Baugebieten
zur Verfügung stellen. Das Angebot werde durch die öffentlichen Parkplätze
ergänzt.
Herr Nemann, Anwohner aus Borbeck fragt die Verwaltung ob es
richtig sei, dass die 5 Parkplätze in dem Neubaugebiet bisher nicht im
Bebauungsplan eingezeichnet seien und ob dieses nicht vor dem Maßnahmebeschluss
geregelt werden müsste. BM Pieper bestätigt die Abweichung vom Bebauungsplan.
Er erklärt, dass der Landkreis ggfls. auf Antrag für die Abweichung vom
Bebauungsplan seine Genehmigung erteilen müsse. Es sei ein ganz normaler
Prozess Maßnahmenbeschlüsse zu fassen, bevor die für die Umsetzung ggfls.
notwendigen Genehmigungen vorliegen. Diese müssen vorliegen, bevor mit der
Umsetzung begonnen werde. Herr Nemann meint, dass auch die Errichtung des 65 m
langen Zaunes und der 2 m hohen Nebenanlage lt. Bebauungsplan nicht rechtens
sei. Er fragt, ob es hierfür eine Ausnahmegenehmigung vorliege. BM Pieper
erläutert, dass es gängige Verwaltungspraxis der Landkreises sei, entsprechende
Zaunanlagen nicht zu beanstanden.