Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erstellung eines Baumkatasters für sich im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede befindliche Bäume entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und beauftragt die Verwaltung die Ersterfassung und Erstellung des Baumkatasters auszuschreiben.

   

 

 


FDL Schröder schildert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich, wie die Zahl von ca. 3.000 Bäumen im Gemeindegebiet ermittelt worden sei.

 

BM Pieper erläutert, dass es sich hierbei momentan lediglich um Schätzungen handle.

 

Ausschussmitglied Würdemann erläutert, dass dem Beschlussvorschlag in dieser Form nicht zugestimmt werden könne. Er sei so zu formulieren, dass es verständlich sei, dass lediglich gemeindeeigene Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit aufgenommen werden. Des Weiteren zweifelt er die angenommene Anzahl von 3000 Bäumen an. Die Anzahl der Bäume sei deutlich höher anzusetzen. Auch der in der Bauhofuntersuchung festgestellte Aufwand von 2 Vollzeitstellen für die Erstellung des Baumkatasters seiner Ansicht nach nicht mit den 3000 angenommenen Bäumen kompatibel sei.

 

Zudem sei klar zu definieren, ab welchem Ausmaß ein Baum überhaupt mit in das Kataster aufgenommen werde. Er erläutert hierbei, dass hier eine Trennung zwischen Baum und Strauch nicht immer eindeutig möglich sei und von Bäumen und Sträuchern bis zu einer gewissen Größe nur eine geringe Gefahr ausgehen würde. So könnte z. B. ein Stammdurchmesser von mind. 50 cm als Kriterium für die Aufnahme in das Kataster vereinbart werden.

 

Er schlägt abschließend vor, den Beschlussvorschlag so zu erweitern, dass Umfang und Größe, sowie der Standort der aufzunehmenden Bäume klar definiert seien.

 

BM Pieper antwortet, dass der Beschlussvorschlag um eine klare Definition der Standorte der Bäume erweitert werden könne, damit klar ersichtlich sei, dass nur gemeindeeigene Bäume kartiert werden sollen. Des Weiteren führt er aus, dass es gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechungen für die Kontrolle von Bäumen gäbe. Diese seien bei einer späteren Ausschreibung zu berücksichtigen. Daher rate er davon ab, genaue Durchmesser für die Aufnahme in das Kataster in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, die in der Rechtsprechung festgelegten Größen wiedersprechen könnten.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen übernimmt den Vorsitz vom Ausschussvorsitzenden Claußen.

 

Ausschussmitglied Claußen erkundigt sich, was die Folge sei, wenn Bäume bei der Erstellung des Katasters durch die Fachfirma versehentlich nicht erfasst werden würden.

 

Er erläutert zudem, dass er aus eigenen Erfahrungen sagen könne, dass auch Kontrollen keine Sturmschäden verhindern könnten. So stelle auch er immer wieder fest, dass Bäume auf seinen Flächen durch Stürme in Mitleidenschaft gezogen wurden, obwohl im Vorfeld keinerlei Schäden festzustellen waren. Im Gegensatz dazu habe er es auch schon erlebt, dass Bäume, die bereits Beschädigungen und Beeinträchtigungen der Vitalität aufwiesen, auch nach starken Stürmen keinerlei weitere Beschädigungen und Sturmschäden aufweisen würden. Auch ein Kataster könne daher keine Sicherheit garantieren.

 

Er führt zudem aus, dass ihm bekannt sei, dass der Landkreis Ammerland über 40.000 Bäume im Kataster aufgenommen habe.

 

Des Weiteren hinterfragt er, wie genau festgestellt werden könne, wer Eigentümer eines Baumes sei.

 

Abschließend erläutert er, dass seit Generationen der Bauhof immer alle Sträucher entlang der Gemeindestraßen geschnitten habe. Erst seit einigen Jahren würde der Bauhof lediglich noch die Pflege der gemeindeeigenen Bäume übernehmen.

 

Ausschussmitglied Claußen übernimmt den Vorsitz von der Ausschussvorsitzenden Schnörwangen.  

 

FDL Schröder führt aus, dass die Grenzfeststellung über GPS-Messsysteme anhand von Alkis-Daten erfolgen werde. Somit sei die Grenzfeststellung problemlos möglich.

 

BM Pieper verdeutlicht die Notwendigkeit eines Baumkatasters. Er betont zudem, dass eine wissentliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch strafrechtliche Konsequenzen haben könne, für die am Ende auch er als Bürgermeister gerade stehe. Auch Stürme als unvorhersehbare Ereignisse könnten hieran nichts ändern. Die Erstellung des Baumkatasters sei unabdingbar. Dies habe auch die Bauhofuntersuchung gezeigt.

Ferner betont er, dass der Bauhof momentan über keine Kapazitäten verfüge, die Arbeit der Kontrollen  mit zu übernehmen.

 

Abschließend weißt er nochmals darauf hin, dass die genaue Anzahl der Bäume erst durch die Erstellung des Baumkatasters ermittelt werden könne.

 

Ausschussmitglied Helm erkennt an, dass die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherung tätig werden müsse. Durch ein Baumkataster werde ein Status quo gesetzt. Nach der Erstellung des Katasters sei klar, welche Bäume im Besitz der Gemeinde Wiefelstede seien. Weitere Bäume, die in das Kataster aufgenommen werden müssten, kämen aufgrund der Wachstumszeiten kurzfristig erst einmal nicht mehr hinzu.

 

Ausschussmitglied Kraß berichtet aus seiner Tätigkeit als Schiedsmann der Gemeinde. Auf Grundlage der hier gewonnenen Erfahrungen merkt er an, dass die Erstellung eines Baumkatasters auch bei seinen Tätigkeiten als Schiedsmann hilfreich sein könne. So könne u.a. sofort erkannt werden, ob die Gemeinde oder private Grundstückseigentümer für Rückschnitte verantwortlich seien.

 

Ausschussmitglied Badet weißt darauf hin, dass andere Kommunen über Open Source Kataster verfügen würden, bei denen jeder Bürger sofort einsehen könne, ob es sich bei einem Baum um einen öffentlichen oder privaten Baum handle. Es gäbe sogar Kataster, die durch Bürger ergänzt werden könnten.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erkundig sich, ob wirklich nur öffentliche Bäume aufgenommen werden.

 

FDL Schröder antwortet, dass nur gemeindeeigene Bäume aufgenommen werden sollen. Private Bäume sollen ausdrücklich nicht erfasst werden. Zudem werde jeder Baum bei der Aufnahme in das Kataster in der Örtlichkeit markiert.

 

Ausschussmitglied Würdemann erkundigt sich erneut, ab welchem Umfang ein Baum in das Kataster aufgenommen werde.

 

FDL Schröder erläutert, dass lediglich relevante Bäume ab ca. 60 cm Durchmesser und einer Höhe von ca. 10 Metern in das Kataster aufgenommen werden sollen.

 

Ausschussmitglied Hellmers schildert, dass die Kontrollen lieber in der Hand des Bauhofes bleiben sollten. 

 

Des Weiteren hinterfragt er, inwiefern alle Schäden bei einer Kontrolle verlässlich festgestellt werden sollen.

 

FDL Schröder erwidert, dass jeder Baum vor Ort begutachtet werde. Diese Sichtkontrolle werde dabei vom Boden aus durchgeführt. Bei dieser Sichtkontrolle könnten von geschultem Fachpersonal Mängel an der Substanz festgestellt werden.

 

Ausschussmitglied Hellmers blickt in die Zukunft und erahnt Probleme bei der Kommunikation zwischen Bauhof und der die Kontrolle ausführenden Fachfirma.

 

Ausschussmitglied Badet entgegnet, dass bei einem gut strukturiertem Kataster die Kommunikation gut möglich sei.

 

Alsdann ergeht mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: