Sitzung: 22.02.2022 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1974/2022
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Erstellung eines Baumkatasters für sich im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede
befindliche Bäume entlang von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und
beauftragt die Verwaltung die Ersterfassung und Erstellung des Baumkatasters
auszuschreiben.
FDL
Schröder schildert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage.
Ausschussmitglied
Helm erkundigt sich, wie die Zahl von ca. 3.000 Bäumen im Gemeindegebiet
ermittelt worden sei.
BM
Pieper erläutert, dass es sich hierbei momentan lediglich um Schätzungen
handle.
Ausschussmitglied
Würdemann erläutert, dass dem Beschlussvorschlag in dieser Form nicht
zugestimmt werden könne. Er sei so zu formulieren, dass es verständlich sei,
dass lediglich gemeindeeigene Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
mit aufgenommen werden. Des Weiteren zweifelt er die angenommene Anzahl von
3000 Bäumen an. Die Anzahl der Bäume sei deutlich höher anzusetzen. Auch der in
der Bauhofuntersuchung festgestellte Aufwand von 2 Vollzeitstellen für die
Erstellung des Baumkatasters seiner Ansicht nach nicht mit den 3000
angenommenen Bäumen kompatibel sei.
Zudem
sei klar zu definieren, ab welchem Ausmaß ein Baum überhaupt mit in das
Kataster aufgenommen werde. Er erläutert hierbei, dass hier eine Trennung
zwischen Baum und Strauch nicht immer eindeutig möglich sei und von Bäumen und
Sträuchern bis zu einer gewissen Größe nur eine geringe Gefahr ausgehen würde.
So könnte z. B. ein Stammdurchmesser von mind. 50 cm als Kriterium für die
Aufnahme in das Kataster vereinbart werden.
Er
schlägt abschließend vor, den Beschlussvorschlag so zu erweitern, dass Umfang
und Größe, sowie der Standort der aufzunehmenden Bäume klar definiert seien.
BM
Pieper antwortet, dass der Beschlussvorschlag um eine klare Definition der
Standorte der Bäume erweitert werden könne, damit klar ersichtlich sei, dass
nur gemeindeeigene Bäume kartiert werden sollen. Des Weiteren führt er aus, dass
es gesetzliche Bestimmungen und Rechtsprechungen für die Kontrolle von Bäumen
gäbe. Diese seien bei einer späteren Ausschreibung zu berücksichtigen. Daher
rate er davon ab, genaue Durchmesser für die Aufnahme in das Kataster in den
Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, die in der Rechtsprechung festgelegten
Größen wiedersprechen könnten.
Ausschussmitglied
Schnörwangen übernimmt den Vorsitz vom Ausschussvorsitzenden Claußen.
Ausschussmitglied
Claußen erkundigt sich, was die Folge sei, wenn Bäume bei der Erstellung des
Katasters durch die Fachfirma versehentlich nicht erfasst werden würden.
Er
erläutert zudem, dass er aus eigenen Erfahrungen sagen könne, dass auch
Kontrollen keine Sturmschäden verhindern könnten. So stelle auch er immer
wieder fest, dass Bäume auf seinen Flächen durch Stürme in Mitleidenschaft
gezogen wurden, obwohl im Vorfeld keinerlei Schäden festzustellen waren. Im
Gegensatz dazu habe er es auch schon erlebt, dass Bäume, die bereits
Beschädigungen und Beeinträchtigungen der Vitalität aufwiesen, auch nach
starken Stürmen keinerlei weitere Beschädigungen und Sturmschäden aufweisen
würden. Auch ein Kataster könne daher keine Sicherheit garantieren.
Er
führt zudem aus, dass ihm bekannt sei, dass der Landkreis Ammerland über 40.000
Bäume im Kataster aufgenommen habe.
Des
Weiteren hinterfragt er, wie genau festgestellt werden könne, wer Eigentümer
eines Baumes sei.
Abschließend
erläutert er, dass seit Generationen der Bauhof immer alle Sträucher entlang
der Gemeindestraßen geschnitten habe. Erst seit einigen Jahren würde der Bauhof
lediglich noch die Pflege der gemeindeeigenen Bäume übernehmen.
Ausschussmitglied
Claußen übernimmt den Vorsitz von der Ausschussvorsitzenden Schnörwangen.
FDL
Schröder führt aus, dass die Grenzfeststellung über GPS-Messsysteme anhand von
Alkis-Daten erfolgen werde. Somit sei die Grenzfeststellung problemlos möglich.
BM
Pieper verdeutlicht die Notwendigkeit eines Baumkatasters. Er betont zudem,
dass eine wissentliche Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auch
strafrechtliche Konsequenzen haben könne, für die am Ende auch er als
Bürgermeister gerade stehe. Auch Stürme als unvorhersehbare Ereignisse könnten
hieran nichts ändern. Die Erstellung des Baumkatasters sei unabdingbar. Dies
habe auch die Bauhofuntersuchung gezeigt.
Ferner
betont er, dass der Bauhof momentan über keine Kapazitäten verfüge, die Arbeit
der Kontrollen mit zu übernehmen.
Abschließend
weißt er nochmals darauf hin, dass die genaue Anzahl der Bäume erst durch die
Erstellung des Baumkatasters ermittelt werden könne.
Ausschussmitglied
Helm erkennt an, dass die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherung tätig werden
müsse. Durch ein Baumkataster werde ein Status quo gesetzt. Nach der Erstellung
des Katasters sei klar, welche Bäume im Besitz der Gemeinde Wiefelstede seien.
Weitere Bäume, die in das Kataster aufgenommen werden müssten, kämen aufgrund der
Wachstumszeiten kurzfristig erst einmal nicht mehr hinzu.
Ausschussmitglied
Kraß berichtet aus seiner Tätigkeit als Schiedsmann der Gemeinde. Auf Grundlage
der hier gewonnenen Erfahrungen merkt er an, dass die Erstellung eines
Baumkatasters auch bei seinen Tätigkeiten als Schiedsmann hilfreich sein könne.
So könne u.a. sofort erkannt werden, ob die Gemeinde oder private
Grundstückseigentümer für Rückschnitte verantwortlich seien.
Ausschussmitglied
Badet weißt darauf hin, dass andere Kommunen über Open Source Kataster verfügen
würden, bei denen jeder Bürger sofort einsehen könne, ob es sich bei einem Baum
um einen öffentlichen oder privaten Baum handle. Es gäbe sogar Kataster, die
durch Bürger ergänzt werden könnten.
Ausschussmitglied
Schnörwangen erkundig sich, ob wirklich nur öffentliche Bäume aufgenommen
werden.
FDL
Schröder antwortet, dass nur gemeindeeigene Bäume aufgenommen werden sollen.
Private Bäume sollen ausdrücklich nicht erfasst werden. Zudem werde jeder Baum
bei der Aufnahme in das Kataster in der Örtlichkeit markiert.
Ausschussmitglied
Würdemann erkundigt sich erneut, ab welchem Umfang ein Baum in das Kataster
aufgenommen werde.
FDL
Schröder erläutert, dass lediglich relevante Bäume ab ca. 60 cm Durchmesser und
einer Höhe von ca. 10 Metern in das Kataster aufgenommen werden sollen.
Ausschussmitglied
Hellmers schildert, dass die Kontrollen lieber in der Hand des Bauhofes bleiben
sollten.
Des
Weiteren hinterfragt er, inwiefern alle Schäden bei einer Kontrolle verlässlich
festgestellt werden sollen.
FDL
Schröder erwidert, dass jeder Baum vor Ort begutachtet werde. Diese
Sichtkontrolle werde dabei vom Boden aus durchgeführt. Bei dieser
Sichtkontrolle könnten von geschultem Fachpersonal Mängel an der Substanz
festgestellt werden.
Ausschussmitglied
Hellmers blickt in die Zukunft und erahnt Probleme bei der Kommunikation
zwischen Bauhof und der die Kontrolle ausführenden Fachfirma.
Ausschussmitglied
Badet entgegnet, dass bei einem gut strukturiertem Kataster die Kommunikation
gut möglich sei.
Alsdann
ergeht mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgende Beschlussempfehlung an
den Verwaltungsausschuss: