Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Sanierung des Regenwasserkanals im Bereich der Buschstraße mit einem Kostenvolumen i. H. v. 192.000,00 € im Jahr 2022 durchzuführen.

   

 

 


FDL Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage und den vorliegenden Planunterlagen. Er betont dabei, dass es kein Leitungsrecht für die alte, momentan genutzte Leitung gebe. Der Eigentümer der Fläche, durch die die Leitung verlegt worden sei, habe einer erneuten Leitungsverlegung nicht zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich, ob eine Verlegung durch den angrenzenden Acker möglich sei.

 

BM Pieper erläutert, dass der Eigentümer des angrenzenden Ackers ebenfalls Eigentümer der Fläche ist, über die die Leitung momentan verlegt sei. Dieser werde auch hier keine Zustimmung für eine Leitungsverlegung erteilen.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erläutert, dass die CDU-Fraktion einen solchen Kostenrahmen bei der Stellung des Antrages nicht erwartet habe. Die nun angedachte Sanierung sei nun vergleichbar mit den vorherig beratenen geplanten Sanierungen der Siedlungsbereiche in Heidkamp. Sanierungen in dieser Form seien in Zukunft auch in weiteren Dörfern notwendig.

 

Ausschussmitglied Hellmers hinterfragt, ob der Durchmesser der Rohre mit 300 bzw. 400 mm Durchmesser groß genug sei.

 

FDL Schröder erläutert, dass die neue Rohrleitung durch ein externes Ingenieurbüro geplant und bemessen worden sei. 

 

Ausschussmitglied Badet berichtet von Erfahrungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit und merkt an, dass es sinnvoll sei, direkt auch eher größere Rohre zu verlegen, um auch in Hinsicht auf den Klimawandel vermehrt auftretende Starkregenereignisse bewältigen zu können.

 

Ausschussmitglied Würdemann zeigt sich von den hohen Kosten überrascht. Dieser Fall zeige jedoch, dass es wichtig sei, sich Leitungsrechte eintragen zu lassen. Des Weiteren hinterfragt er, ob der Graben tief genug für die Wassermengen sei.

 

FDL Schröder erläutert, dass der Graben im Zuge der Maßnahme mit aufgereinigt werde. Die Abmessungen des Grabens seien geprüft worden und dieser sei breit genug. Auch die Geländehöhen seien vor Ort überprüft und nivelliert worden. Hier gäbe es keine Bedenken.

 

BM Pieper betont, dass die Kosten für eine Leitungsverlegung auf alter und neuer Trasse identisch seien.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erkundigt sich, ob das Verfüllen bzw. Ausbauen der alten Leitung notwendig sei.

 

FDL Schröder schildert, dass der Rückbau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig sei. Die Leitung solle daher in Teilen verfüllt und in Teilen verpresst werden. Besonders im Bereich der Leitung unter dem Stall sei eine Verpressung notwendig.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erkundigt sich nach Verlegetiefe und Durchmesser der alten Leitung.

 

FDL Schröder führt aus, dass die Durchmesser der alten Rohre mit denen der neuen Rohre übereinstimmen. Eine Verlegung sei vermutlich in einer Tiefe von ca. 80 cm erfolgt.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen hinterfragt auf Grundlage dieser Informationen erneut, wieso die gesamte Leitung zurückgebaut werden müsse.

 

BM Pieper antwortet, dass über den Rückbau von Teilen der Leitungen mit dem Eigentümer gesprochen werde.

 

Ausschussmitglied Helm erfragt, wie es zu der Differenz der Kosten in der Kostenschätzung und der Mitteleinplanung komme.

 

FDL Schröder erläutert, dass in der Einplanung die Kosten für die Bautätigkeiten, die Planungskosten sowie sonstige Nebenkosten berücksichtigt seien.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: