Sitzung: 22.02.2022 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1978/2022
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Sanierung des
Regenwasserkanals im Bereich der Buschstraße mit einem Kostenvolumen i. H. v.
192.000,00 € im Jahr 2022 durchzuführen.
FDL
Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage und den
vorliegenden Planunterlagen. Er betont dabei, dass es kein Leitungsrecht für
die alte, momentan genutzte Leitung gebe. Der Eigentümer der Fläche, durch die
die Leitung verlegt worden sei, habe einer erneuten Leitungsverlegung nicht
zugestimmt.
Ausschussmitglied
Helm erkundigt sich, ob eine Verlegung durch den angrenzenden Acker möglich
sei.
BM
Pieper erläutert, dass der Eigentümer des angrenzenden Ackers ebenfalls
Eigentümer der Fläche ist, über die die Leitung momentan verlegt sei. Dieser
werde auch hier keine Zustimmung für eine Leitungsverlegung erteilen.
Ausschussmitglied
Schnörwangen erläutert, dass die CDU-Fraktion einen solchen Kostenrahmen bei
der Stellung des Antrages nicht erwartet habe. Die nun angedachte Sanierung sei
nun vergleichbar mit den vorherig beratenen geplanten Sanierungen der
Siedlungsbereiche in Heidkamp. Sanierungen in dieser Form seien in Zukunft auch
in weiteren Dörfern notwendig.
Ausschussmitglied
Hellmers hinterfragt, ob der Durchmesser der Rohre mit 300 bzw. 400 mm
Durchmesser groß genug sei.
FDL
Schröder erläutert, dass die neue Rohrleitung durch ein externes Ingenieurbüro
geplant und bemessen worden sei.
Ausschussmitglied
Badet berichtet von Erfahrungen aus ihrer beruflichen Tätigkeit und merkt an,
dass es sinnvoll sei, direkt auch eher größere Rohre zu verlegen, um auch in
Hinsicht auf den Klimawandel vermehrt auftretende Starkregenereignisse
bewältigen zu können.
Ausschussmitglied
Würdemann zeigt sich von den hohen Kosten überrascht. Dieser Fall zeige jedoch,
dass es wichtig sei, sich Leitungsrechte eintragen zu lassen. Des Weiteren
hinterfragt er, ob der Graben tief genug für die Wassermengen sei.
FDL
Schröder erläutert, dass der Graben im Zuge der Maßnahme mit aufgereinigt
werde. Die Abmessungen des Grabens seien geprüft worden und dieser sei breit
genug. Auch die Geländehöhen seien vor Ort überprüft und nivelliert worden.
Hier gäbe es keine Bedenken.
BM
Pieper betont, dass die Kosten für eine Leitungsverlegung auf alter und neuer
Trasse identisch seien.
Ausschussmitglied
Schnörwangen erkundigt sich, ob das Verfüllen bzw. Ausbauen der alten Leitung
notwendig sei.
FDL
Schröder schildert, dass der Rückbau im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
notwendig sei. Die Leitung solle daher in Teilen verfüllt und in Teilen
verpresst werden. Besonders im Bereich der Leitung unter dem Stall sei eine
Verpressung notwendig.
Ausschussvorsitzender
Claußen erkundigt sich nach Verlegetiefe und Durchmesser der alten Leitung.
FDL
Schröder führt aus, dass die Durchmesser der alten Rohre mit denen der neuen
Rohre übereinstimmen. Eine Verlegung sei vermutlich in einer Tiefe von ca. 80
cm erfolgt.
Ausschussmitglied
Schnörwangen hinterfragt auf Grundlage dieser Informationen erneut, wieso die
gesamte Leitung zurückgebaut werden müsse.
BM
Pieper antwortet, dass über den Rückbau von Teilen der Leitungen mit dem
Eigentümer gesprochen werde.
Ausschussmitglied
Helm erfragt, wie es zu der Differenz der Kosten in der Kostenschätzung und der
Mitteleinplanung komme.
FDL
Schröder erläutert, dass in der Einplanung die Kosten für die Bautätigkeiten,
die Planungskosten sowie sonstige Nebenkosten berücksichtigt seien.
Alsdann
ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: