Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass gemäß der Auswertung der drei monatigen Bemusterung für den Siedlungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 147 Grote Placken die Leuchte Trilux 9821 (Lichtpunkt 4) und entlang des Wanderweges des Regenrückhaltebeckens im Bebauungsplan Nr. 147 Grote Placken die Leuchte Trilux 9821 mit PIR-Sensor (Lichtpunkt 3) installiert wird.

   

 

 


FDL Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. U.a. geht er hierbei auf das laufende Licht ein, welches entlang des Regenrückhaltebeckens installiert werden solle. Ferner verweist er auf die bereits in der letzten Sitzung erfolgte Vorstellung der einzelnen Leuchten.

 

Daraufhin erläutert Lichtplaner Ingo Böger, dass alle fünf Leuchten aus der Bemusterung den Anforderungen an den Umweltschutz genüge täten. Der Bereich entlang des Regenrückhaltebeckens sei dabei durch das laufende Licht nur zu der Zeit beleuchtet, in der der Rundweg auch tatsächlich genutzt werde. U.a. könne sich das Licht dabei sogar darauf einstellen, wie schnell jemand auf dem Weg unterwegs sei und seine Brennzeiten automatisch an die Geschwindigkeit anpassen.

 

Des Weiteren erläutert er den Smart-Hub, welcher an den Leuchten montiert sei. Dieser sei notwendig für die Kommunikation der Leuchten untereinander. Er betont dabei, dass moderne Systeme auch herstellerübergreifend kompatibel seien.

 

Ferner bekräftig er, dass es Ziel der Lichtplanung im Bereich des Neubaugebietes gewesen sei, für so viel Licht wie nötig, jedoch auch so wenig Licht wie möglich zu sorgen. 

 

Anschließend erklärt Herr Böger die der Beratungsvorlage beigefügte Bewertungsmatrix für die Auswahl der Leuchte.

 

Hier geht er u.a. auf den Punkt Lichtausbeute ein. Je besser hier das Verhältnis von Lumen pro Watt sei, desto besser sei die Leuchte hier auch bewertet worden.

 

Ebenfalls geht er auf den Lichtstromanteil im oberen Halbraum ein. Je geringer der Lichtstromanteil im oberen Halbraum sei, desto geringer sei auch der anfallende Lichtsmog, da das Licht bei einem geringeren ULR-Wert immer zielgenauer an der gewünschten Stelle ankäme.

 

In punkto Stossspannungsfestigkeit entsprächen alle Leuchten den gängigen Standards.

 

Er führt weiterhin aus, dass es sich bei der Angabe der Lebensdauer um Werte aus den Datenblättern der Hersteller handle. Er bezweifle dabei, dass die Werte in der Praxis erzielt werden könnten. Hier sei in der Praxis mit einer geringeren Lebensdauer zu rechnen.

 

Zur Bewertung der physiologischen Blendung führt er aus, dass diese nur bedingt bewertbar sei, da hier u.a. der Abstand zur Leuchte einen erheblichen Faktor bei der Ermittlung dieses Wertes darstelle. Leider gäbe es hier keinen Standard bei der Ermittlung des Wertes.

 

Abschließend erläutert er, dass das Design der Leuchten nicht in die Bewertung eingeflossen ist, da hier eine Bewertung objektiv nicht möglich sei.

 

Ausschussmitglied Teusner erkundigt sich erneut nach der Insektenfreundlichkeit der Leuchten. Hier sei seine Nachfrage aus der letzten Sitzung noch nicht beantwortet worden.

 

Herr Böger erläutert, dass der Lichtpunkt zwei zwar eine gute Bewertung für die Lichtausbeute erhalten habe, dies jedoch nicht unbedingt Insektenfreundlich sei. Eine hohe Lichtausbeute sei besonders in Gewerbegebieten gefragt. Besonders insektenfreundlich sei eine hohe Lichtausbeute jedoch nicht unbedingt.

 

Ausschussmitglied Teusner erkundigt sich, wieso Leuchte 3 und 4 vorgeschlagen würden, wenn diese in Bezug auf die Lichtausbeute lediglich die Schulnote 4 erhalten hätten.

 

Herr Böger stellt dar, dass jede Leuchte in verschiedenen Bewertungskriterien sowohl Stärken als auch Schwächen habe.

 

Ausschussmitglied Teusner bittet, die Leuchten in den Punkten Stromverbrauch und Insektenfreundlichkeit zu bewerten.

 

Herr Böger antwortet, dass die Bewertung des Stromverbrauches schwierig sei, da nicht nur das Leuchtmittel, sondern u.a. auch die Treiber der Leuchten Strom verbrauchen würden. Für die Insektenfreundlichkeit gebe es Vorgaben durch den Gesetzgeber. Dieser lege momentan fest, dass 3.000 Kelvin insektenfreundlich seien. Standard in Deutschland wären dabei momentan 4.000 Kelvin. Grundsätzlich lasse sich sagen, dass wärmeres Licht insektenfreundlicher sei, da Insekten grundsätzlich von weißen Lichtpunkten angezogen würden. Dieses käme der Wellenlänge des Sonnenlichtes am nächsten. 

 

Ebenfalls sei bei der Bewertung der Lichtstromanteil im oberen Halbraum zu betrachten, da das Licht grundsätzlich nach unten fallen solle.

 

Ausschussmitglied Teusner erkundigt sich, ob es möglich sei, die Steuerung des Lichts zu hacken und so die Beleuchtung ggfs. abzuschalten.

 

Herr Böger antwortet, dass er dies zwar nicht genau beantworten könne, ein Hacken der Beleuchtung jedoch bei genügend Fachkenntnis bestimmt möglich sei.

 

Ausschussmitglied Würdemann schildert, dass Insekten grundsätzlich Probleme mit künstlichem Licht hätten. Er blickt in die Zukunft, dass es auch sein könne, dass die Straßenbeleuchtung in Zukunft nicht mehr notwendig sei, da jedermann jederzeit z.B. durch sein Smartphone eine Lichtquelle am Mann habe. Er erkundigt sich, wieso sich die Anzahl der Leuchten von 180 auf 130 verändert habe, die Kosten für die Beleuchtung jedoch identisch geblieben wären.

 

Ferner berichtet Ausschussmitglied Würdemann, dass die Leuchten in der Amselstraße begutachtet werden konnten. Hier habe er zunächst das Modell 3 bzw. 4 am ästhetischten gefunden. Beim Gespräch mit Herrn Böger habe vor Ort habe er jedoch erfahren, dass auch Leuchte 2 oft gekauft werde. Die Ästhetik dieser Leuchte sei jedoch zu Beginn gewöhnungsbedürftig gewesen.

Für die Anwohner der Straßen und Wege, an denen die Leuchten aufgestellt werden sollen, sei jedoch nicht nur die Ästhetik entscheidend.

Im Gespräch mit Anwohnern habe er festgestellt, dass das Licht der Leuchte Nr. 2 auf Dauer am angenehmsten sei. Er stelle daher den Antrag, Leuchte zwei bei der Auswahl ebenfalls mit zu berücksichtigen, da die Meinung der Anwohner nicht unwesentlich sei. Zudem würde Lichtpunkt 2 rd. 100,00 € weniger Kosten als Leuchte 4. Er stimme daher für Leuchte 2.

 

Herr Böger erläutert, dass die Leuchte 2 grundsätzlich einen hohen Blendungswert aufweise, da diese über eine Reflektor-Optik verfüge. Er weist darauf hin, dass eine Leuchte für ein Neubaugebiet gesucht werde. Aufgrund anderer Lagen von Schlafzimmern etc. könnte die Leuchte in anderen Fällen auch als störend wahrgenommen werden. Seiner Erfahrung nach werde die Leuchte eher im Industriebereich verwendet. Dem Naturschutz täte die Leuchte aufgrund der hohen physiologischen Belendung ebenfalls nicht so genüge wie Leuchte 3 und 4.

Bei einem geringeren Preis müssten in diesem Bereich Abstriche gemacht werden.

 

Der Unterschied der Anzahl an Leuchten sei durch einen falschen Maßstab bei der Berechnung des Lichtbedarfes zu erklären. Bei einem Abstand der Leuchten untereinander von ca. 40 Metern sei das Licht in der Rastergeometrie ausreichend.

 

Ausschussmitglied Schnörwagen erkundigt sich, wie anfällig die Schalttechnik sei.

 

Herr Böger erläutert, dass die Schalttechnik gesondert an der Leuchte verbaut sei. Bei einem Ausfall der Schalttechnik könne auch die Schalttechnik als Einzelteil ausgetauscht werden. Der Austausch ganzer Leuchtenköpfe müsse nicht erfolgen. Hier könnten zudem Komponenten unterschiedlicher Hersteller kombiniert werden. Eine genaue Aussage zur Anfälligkeit könne er nicht treffen.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erkundigt sich, inwiefern die Sensoren Fußgänger von Autofahrern unterscheiden können.

 

Herr Böger erwidert, dass es vielseitige Einstellungsmechanismen gebe. Bei der Installation der Beleuchtung sei eine genaue Einstellung notwendig, um die gewünschte Unterscheidung zwischen Tier, Mensch und Fahrzeug zu erreichen.

 

Ausschussmitglied Würdemann stellt den Antrag, ebenfalls über Leuchte 2 abzustimmen. Dieser Antrag wird mit einer Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Alsdann ergeht mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: