Sitzung: 22.02.2022 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1979/2022
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass
gemäß der Auswertung der drei monatigen Bemusterung für den Siedlungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 147 Grote Placken die Leuchte Trilux 9821 (Lichtpunkt
4) und entlang des Wanderweges des Regenrückhaltebeckens im Bebauungsplan Nr.
147 Grote Placken die Leuchte Trilux 9821 mit PIR-Sensor (Lichtpunkt 3) installiert
wird.
FDL
Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. U.a. geht er
hierbei auf das laufende Licht ein, welches entlang des Regenrückhaltebeckens
installiert werden solle. Ferner verweist er auf die bereits in der letzten
Sitzung erfolgte Vorstellung der einzelnen Leuchten.
Daraufhin
erläutert Lichtplaner Ingo Böger, dass alle fünf Leuchten aus der Bemusterung
den Anforderungen an den Umweltschutz genüge täten. Der Bereich entlang des
Regenrückhaltebeckens sei dabei durch das laufende Licht nur zu der Zeit
beleuchtet, in der der Rundweg auch tatsächlich genutzt werde. U.a. könne sich
das Licht dabei sogar darauf einstellen, wie schnell jemand auf dem Weg
unterwegs sei und seine Brennzeiten automatisch an die Geschwindigkeit
anpassen.
Des
Weiteren erläutert er den Smart-Hub, welcher an den Leuchten montiert sei.
Dieser sei notwendig für die Kommunikation der Leuchten untereinander. Er
betont dabei, dass moderne Systeme auch herstellerübergreifend kompatibel
seien.
Ferner
bekräftig er, dass es Ziel der Lichtplanung im Bereich des Neubaugebietes
gewesen sei, für so viel Licht wie nötig, jedoch auch so wenig Licht wie
möglich zu sorgen.
Anschließend
erklärt Herr Böger die der Beratungsvorlage beigefügte Bewertungsmatrix für die
Auswahl der Leuchte.
Hier
geht er u.a. auf den Punkt Lichtausbeute ein. Je besser hier das Verhältnis von
Lumen pro Watt sei, desto besser sei die Leuchte hier auch bewertet worden.
Ebenfalls
geht er auf den Lichtstromanteil im oberen Halbraum ein. Je geringer der
Lichtstromanteil im oberen Halbraum sei, desto geringer sei auch der anfallende
Lichtsmog, da das Licht bei einem geringeren ULR-Wert immer zielgenauer an der
gewünschten Stelle ankäme.
In
punkto Stossspannungsfestigkeit entsprächen alle Leuchten den gängigen
Standards.
Er
führt weiterhin aus, dass es sich bei der Angabe der Lebensdauer um Werte aus
den Datenblättern der Hersteller handle. Er bezweifle dabei, dass die Werte in
der Praxis erzielt werden könnten. Hier sei in der Praxis mit einer geringeren
Lebensdauer zu rechnen.
Zur
Bewertung der physiologischen Blendung führt er aus, dass diese nur bedingt
bewertbar sei, da hier u.a. der Abstand zur Leuchte einen erheblichen Faktor
bei der Ermittlung dieses Wertes darstelle. Leider gäbe es hier keinen Standard
bei der Ermittlung des Wertes.
Abschließend
erläutert er, dass das Design der Leuchten nicht in die Bewertung eingeflossen
ist, da hier eine Bewertung objektiv nicht möglich sei.
Ausschussmitglied
Teusner erkundigt sich erneut nach der Insektenfreundlichkeit der Leuchten.
Hier sei seine Nachfrage aus der letzten Sitzung noch nicht beantwortet worden.
Herr
Böger erläutert, dass der Lichtpunkt zwei zwar eine gute Bewertung für die
Lichtausbeute erhalten habe, dies jedoch nicht unbedingt Insektenfreundlich
sei. Eine hohe Lichtausbeute sei besonders in Gewerbegebieten gefragt.
Besonders insektenfreundlich sei eine hohe Lichtausbeute jedoch nicht
unbedingt.
Ausschussmitglied
Teusner erkundigt sich, wieso Leuchte 3 und 4 vorgeschlagen würden, wenn diese
in Bezug auf die Lichtausbeute lediglich die Schulnote 4 erhalten hätten.
Herr
Böger stellt dar, dass jede Leuchte in verschiedenen Bewertungskriterien sowohl
Stärken als auch Schwächen habe.
Ausschussmitglied
Teusner bittet, die Leuchten in den Punkten Stromverbrauch und
Insektenfreundlichkeit zu bewerten.
Herr
Böger antwortet, dass die Bewertung des Stromverbrauches schwierig sei, da
nicht nur das Leuchtmittel, sondern u.a. auch die Treiber der Leuchten Strom
verbrauchen würden. Für die Insektenfreundlichkeit gebe es Vorgaben durch den
Gesetzgeber. Dieser lege momentan fest, dass 3.000 Kelvin insektenfreundlich
seien. Standard in Deutschland wären dabei momentan 4.000 Kelvin. Grundsätzlich
lasse sich sagen, dass wärmeres Licht insektenfreundlicher sei, da Insekten
grundsätzlich von weißen Lichtpunkten angezogen würden. Dieses käme der
Wellenlänge des Sonnenlichtes am nächsten.
Ebenfalls
sei bei der Bewertung der Lichtstromanteil im oberen Halbraum zu betrachten, da
das Licht grundsätzlich nach unten fallen solle.
Ausschussmitglied
Teusner erkundigt sich, ob es möglich sei, die Steuerung des Lichts zu hacken
und so die Beleuchtung ggfs. abzuschalten.
Herr
Böger antwortet, dass er dies zwar nicht genau beantworten könne, ein Hacken
der Beleuchtung jedoch bei genügend Fachkenntnis bestimmt möglich sei.
Ausschussmitglied
Würdemann schildert, dass Insekten grundsätzlich Probleme mit künstlichem Licht
hätten. Er blickt in die Zukunft, dass es auch sein könne, dass die
Straßenbeleuchtung in Zukunft nicht mehr notwendig sei, da jedermann jederzeit
z.B. durch sein Smartphone eine Lichtquelle am Mann habe. Er erkundigt sich,
wieso sich die Anzahl der Leuchten von 180 auf 130 verändert habe, die Kosten
für die Beleuchtung jedoch identisch geblieben wären.
Ferner
berichtet Ausschussmitglied Würdemann, dass die Leuchten in der Amselstraße
begutachtet werden konnten. Hier habe er zunächst das Modell 3 bzw. 4 am
ästhetischten gefunden. Beim Gespräch mit Herrn Böger habe vor Ort habe er
jedoch erfahren, dass auch Leuchte 2 oft gekauft werde. Die Ästhetik dieser
Leuchte sei jedoch zu Beginn gewöhnungsbedürftig gewesen.
Für
die Anwohner der Straßen und Wege, an denen die Leuchten aufgestellt werden
sollen, sei jedoch nicht nur die Ästhetik entscheidend.
Im
Gespräch mit Anwohnern habe er festgestellt, dass das Licht der Leuchte Nr. 2
auf Dauer am angenehmsten sei. Er stelle daher den Antrag, Leuchte zwei bei der
Auswahl ebenfalls mit zu berücksichtigen, da die Meinung der Anwohner nicht
unwesentlich sei. Zudem würde Lichtpunkt 2 rd. 100,00 € weniger Kosten als
Leuchte 4. Er stimme daher für Leuchte 2.
Herr
Böger erläutert, dass die Leuchte 2 grundsätzlich einen hohen Blendungswert
aufweise, da diese über eine Reflektor-Optik verfüge. Er weist darauf hin, dass
eine Leuchte für ein Neubaugebiet gesucht werde. Aufgrund anderer Lagen von
Schlafzimmern etc. könnte die Leuchte in anderen Fällen auch als störend
wahrgenommen werden. Seiner Erfahrung nach werde die Leuchte eher im
Industriebereich verwendet. Dem Naturschutz täte die Leuchte aufgrund der hohen
physiologischen Belendung ebenfalls nicht so genüge wie Leuchte 3 und 4.
Bei
einem geringeren Preis müssten in diesem Bereich Abstriche gemacht werden.
Der
Unterschied der Anzahl an Leuchten sei durch einen falschen Maßstab bei der
Berechnung des Lichtbedarfes zu erklären. Bei einem Abstand der Leuchten
untereinander von ca. 40 Metern sei das Licht in der Rastergeometrie
ausreichend.
Ausschussmitglied
Schnörwagen erkundigt sich, wie anfällig die Schalttechnik sei.
Herr
Böger erläutert, dass die Schalttechnik gesondert an der Leuchte verbaut sei.
Bei einem Ausfall der Schalttechnik könne auch die Schalttechnik als Einzelteil
ausgetauscht werden. Der Austausch ganzer Leuchtenköpfe müsse nicht erfolgen.
Hier könnten zudem Komponenten unterschiedlicher Hersteller kombiniert werden. Eine
genaue Aussage zur Anfälligkeit könne er nicht treffen.
Ausschussvorsitzender
Claußen erkundigt sich, inwiefern die Sensoren Fußgänger von Autofahrern
unterscheiden können.
Herr
Böger erwidert, dass es vielseitige Einstellungsmechanismen gebe. Bei der
Installation der Beleuchtung sei eine genaue Einstellung notwendig, um die
gewünschte Unterscheidung zwischen Tier, Mensch und Fahrzeug zu erreichen.
Ausschussmitglied
Würdemann stellt den Antrag, ebenfalls über Leuchte 2 abzustimmen. Dieser
Antrag wird mit einer Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen sowie 2 Enthaltungen abgelehnt.
Alsdann
ergeht mit 10 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgende Beschlussempfehlung an
den Verwaltungsausschuss: