Vorschlag / Empfehlung:

 

a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den nregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen für den Teilbereich A.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Teilbereich A (süd).

 

    

 

 


Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist unter TOP 11 erfolgt. Hierauf wird verwiesen.