Herr Westie, Wiefelstede, fragt, wann zum Bebauungsplan 51 ein Bauantrag gestellt werden könne. FBL Herzog antwortet, dass zunächst der Satzungsbeschluss erstellt werden müsse. Anschließend könne dieser bekanntgemacht werden. Es komme jetzt darauf an, wie schnell das Planungsbüro der Verwaltung zuarbeite.