Vorschlag / Empfehlung:

a)         Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Entwurf zu und beschließt die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 „Westerholtsfelde, Firma Hoppmann“.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

 

    

 

 


Ausschussmitglied Nacke erfragt bei den Ausschussmitgliedern, ob eine gemeinsame Beratung der Tops 11 und 12 erfolgen kann, da diese sachlich zusammenhängen. Seitens der Ausschussmitglieder werden keine Bedenken vorgetragen.

 

Frau Abel vom Planungsbüro NWP erläutert die Planung anhand der beigefügten Präsentation. Hierbei geht sie auf die Historie der Planung ein und auf die verfahrensrechtliche Vorgehensweise.

Frau Abel erläutert, dass bei dem geplanten Gewerbegebiet die Bereiche Einzelhandel und Vergnügungsstätten rausgenommen wurden, da dieses im Verfahren seitens der IHK gefordert werden würde.

 

Weiterhin erläutert sie, dass weitere Gutachten und Ausarbeitungen der Planungen erforderlich sind, ein Aufstellungsbeschluss wäre jetzt möglich und würde den Antragstellern Planungssicherheit geben.

 

Seitens des Ausschussmitgliedes Teusner wird hiterfragt, was ein Angebotsplan ist. Frau Abel erläutert hierzu, dass es sich um einen „normalen“ Bebauungsplan handelt ohne ein konkretes Vorhaben dahinter.

 

Ausschussmitglied Helm hinterfragt die festgesetzte GRZ von 0,6. Frau Abel entgegnet hierzu, dass es sich bei einem Gewerbegebiet um eine normale GRZ handelt und diese so üblich ist.

 

Ausschussmitglied Schröder gibt zu bedenken, dass es sich um eine relativ kleine Erschließungsfläche handelt und der Erschließungsaufwand recht groß ist. Für Herrn Schröder stellt sich da die Frage, wer die Kosten trägt.

 

Bürgermeister Pieper teilt hierzu mit, dass die Vorhabenträger die Kosten zu tragen haben und dieses über einen noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag zu regeln ist. Sofern später eine weitere Entwicklung erfolgt, könnte gegebenenfalls eine anteilige Erstattung erfolgen.

 

Seitens Ausschussmitglied Teusner wird ausgeführt, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Planung nicht mitgetragen werden kann. Grundsätzlich sei man für ein Gewerbegebiet aber nicht an dieser Stelle. Er gibt zu bedenken, dass man hier die Möglichkeit hätte den Bebauungsplan aufzuheben und die Fläche wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen könnte.

 

Seitens des Ausschussmitgliedes Müller-Saathoff wird hinterfragt, ob hier Überwegungsrechte vorhanden sind. Hierzu können in der Sitzung keine Aussagen gemacht werden. Eine Prüfung wird erfolgen.

 

Die Sitzung wird durch Ausschussvorsitzender Nacke unterbrochen um den Anliegern die Möglichkeit der Stellungnahme zu geben.

 

Anlieger Nobert Schmidt ist als Eigentümer besorgt um den Ausbau des Blohweges und den damit entstehenden Durchgangsverkehr. Wünschenswert wäre, dass der Blohweg nicht komplett ausgebaut wird und der hintere Teil Sandweg bleibe. Weiterhin verweist er auf bereits erfolgte Bautätigkeiten.

 

Die Anliegern Gudrun Eisenblätter hinterfragt die Eigentumsverhältnisse vor Ort. Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei, findet sie es nicht richtig, dass die Fläche bereits veräußert ist.  Sie teilt mit, dass die Anregungen (Unterschriftenliste gegen den Bebauungsplan) nicht ernst genommen werden und bemängelt ebenfalls die bereits erfolgten baulichen Maßnahmen. Aus ökologischer Sicht wäre es wünschenswert, dass das Gebiet unverändert bleibt.

 

Ausschussvorsitzender Nacke bedankt sich für die Wortmeldung und verweist auf das ggfs. bevorstehende Verfahren, bei dem die Anlieger auch noch die Möglichkeit der Äußerung haben. Die Sitzung wird fortgeführt.

 

Bürgermeister Pieper erläutert aufgrund der Anfragen, dass die Straße nur für die Anbindung der Grundstücke ausgebaut werden soll. Es sei nicht geplant die Straße für den Durchgangsverkehr herzurichten.

Weiterhin gibt Herr Pieper zu Bedenken, dass es bei der Veräußerung des Grundstücks um eine privatrechtliche Einigung handelt, die das Bauleitverfahren nicht beeinflusst.

Herr Pieper erläutert, dass es der Verwaltung bekannt sei, dass auf dem Grundstück bereits gebaut wird. Dieses wurde zuständigkeitshalber an die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ammerland weitergeleitet. Dort gibt es ein entsprechendes Verfahren.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erläutert, dass im Verfahren alle Unterlagen berücksichtigt werden. Da seitens einer Anliegerin weitere Fragen gestellt wurden, erläutert Herr Nacke, dass in der Sitzung kein Dialog hierzu geführt werden kann.

 

Ausschussmitglied Schröder weist nochmals auf die erheblichen Erschließungskosten hin und hinterfragt, ob noch ein Grunderwerb für die Abbiegespur erforderlich ist.

 

Frau Abel erläutert, dass die Eigentumsverhältnisse nochmals überprüft werden müssen, aber nach der alten Planunterlage geht man da derzeit nicht von aus.

 

Ausschussvorsitzender Nacke lässt über die Punkte a) und b) gemeinsam abstimmen.

 

Anschl. ergeht bei 2 Enthaltungen und 9 Ja-Stimmen, einstimmig folgender Beschlussvorschlag: