Sitzung: 02.05.2022 Bau- Umwelt und Klimaausschuss
Vorlage: B/2027/2022
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Entwurf
zu und beschließt die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6
„Westerholtsfelde, Firma Hoppmann“.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ausschussmitglied
Nacke erfragt bei den Ausschussmitgliedern, ob eine gemeinsame Beratung der
Tops 11 und 12 erfolgen kann, da diese sachlich zusammenhängen. Seitens der
Ausschussmitglieder werden keine Bedenken vorgetragen.
Frau
Abel vom Planungsbüro NWP erläutert die Planung anhand der beigefügten Präsentation.
Hierbei geht sie auf die Historie der Planung ein und auf die
verfahrensrechtliche Vorgehensweise.
Frau
Abel erläutert, dass bei dem geplanten Gewerbegebiet die Bereiche Einzelhandel
und Vergnügungsstätten rausgenommen wurden, da dieses im Verfahren seitens der
IHK gefordert werden würde.
Weiterhin
erläutert sie, dass weitere Gutachten und Ausarbeitungen der Planungen
erforderlich sind, ein Aufstellungsbeschluss wäre jetzt möglich und würde den
Antragstellern Planungssicherheit geben.
Seitens
des Ausschussmitgliedes Teusner wird hiterfragt, was ein Angebotsplan ist. Frau
Abel erläutert hierzu, dass es sich um einen „normalen“ Bebauungsplan handelt
ohne ein konkretes Vorhaben dahinter.
Ausschussmitglied
Helm hinterfragt die festgesetzte GRZ von 0,6. Frau Abel entgegnet hierzu, dass
es sich bei einem Gewerbegebiet um eine normale GRZ handelt und diese so üblich
ist.
Ausschussmitglied
Schröder gibt zu bedenken, dass es sich um eine relativ kleine
Erschließungsfläche handelt und der Erschließungsaufwand recht groß ist. Für
Herrn Schröder stellt sich da die Frage, wer die Kosten trägt.
Bürgermeister
Pieper teilt hierzu mit, dass die Vorhabenträger die Kosten zu tragen haben und
dieses über einen noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag zu regeln ist.
Sofern später eine weitere Entwicklung erfolgt, könnte gegebenenfalls eine
anteilige Erstattung erfolgen.
Seitens
Ausschussmitglied Teusner wird ausgeführt, dass seitens der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen die Planung nicht mitgetragen werden kann. Grundsätzlich sei man
für ein Gewerbegebiet aber nicht an dieser Stelle. Er gibt zu bedenken, dass
man hier die Möglichkeit hätte den Bebauungsplan aufzuheben und die Fläche
wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen könnte.
Seitens
des Ausschussmitgliedes Müller-Saathoff wird hinterfragt, ob hier
Überwegungsrechte vorhanden sind. Hierzu können in der Sitzung keine Aussagen
gemacht werden. Eine Prüfung wird erfolgen.
Die Sitzung wird
durch Ausschussvorsitzender Nacke unterbrochen um den Anliegern die Möglichkeit
der Stellungnahme zu geben.
Anlieger
Nobert Schmidt ist als Eigentümer besorgt um den Ausbau des Blohweges und den
damit entstehenden Durchgangsverkehr. Wünschenswert wäre, dass der Blohweg
nicht komplett ausgebaut wird und der hintere Teil Sandweg bleibe. Weiterhin
verweist er auf bereits erfolgte Bautätigkeiten.
Die
Anliegern Gudrun Eisenblätter hinterfragt die Eigentumsverhältnisse vor Ort. Da
der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei, findet sie es nicht richtig,
dass die Fläche bereits veräußert ist.
Sie teilt mit, dass die Anregungen (Unterschriftenliste gegen den
Bebauungsplan) nicht ernst genommen werden und bemängelt ebenfalls die bereits
erfolgten baulichen Maßnahmen. Aus ökologischer Sicht wäre es wünschenswert,
dass das Gebiet unverändert bleibt.
Ausschussvorsitzender
Nacke bedankt sich für die Wortmeldung und verweist auf das ggfs. bevorstehende
Verfahren, bei dem die Anlieger auch noch die Möglichkeit der Äußerung haben.
Die Sitzung wird fortgeführt.
Bürgermeister
Pieper erläutert aufgrund der Anfragen, dass die Straße nur für die Anbindung
der Grundstücke ausgebaut werden soll. Es sei nicht geplant die Straße für den
Durchgangsverkehr herzurichten.
Weiterhin
gibt Herr Pieper zu Bedenken, dass es bei der Veräußerung des Grundstücks um
eine privatrechtliche Einigung handelt, die das Bauleitverfahren nicht
beeinflusst.
Herr
Pieper erläutert, dass es der Verwaltung bekannt sei, dass auf dem Grundstück
bereits gebaut wird. Dieses wurde zuständigkeitshalber an die
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ammerland weitergeleitet. Dort gibt es ein
entsprechendes Verfahren.
Ausschussvorsitzender
Nacke erläutert, dass im Verfahren alle Unterlagen berücksichtigt werden. Da
seitens einer Anliegerin weitere Fragen gestellt wurden, erläutert Herr Nacke,
dass in der Sitzung kein Dialog hierzu geführt werden kann.
Ausschussmitglied
Schröder weist nochmals auf die erheblichen Erschließungskosten hin und
hinterfragt, ob noch ein Grunderwerb für die Abbiegespur erforderlich ist.
Frau
Abel erläutert, dass die Eigentumsverhältnisse nochmals überprüft werden
müssen, aber nach der alten Planunterlage geht man da derzeit nicht von aus.
Ausschussvorsitzender
Nacke lässt über die Punkte a) und b) gemeinsam abstimmen.
Anschl.
ergeht bei 2 Enthaltungen und 9 Ja-Stimmen, einstimmig folgender
Beschlussvorschlag: