Sitzung: 31.05.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2008/2022
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
der Beratungsvorlage B/2008/2022 als Anlage beigefügte
Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 09.03.2022 zum
Thema „Liegenschaftsverwaltung“ zur Kenntnis.
Auf
Nachfrage von dem Ausschussvorsitzenden Weden, welchen praktischen Nutzen eine
solche Prüfung für die Gemeinde habe, erläutert Fachbereichsleiter Habben
zunächst den Ablauf der Prüfung. Zwei Kollegen vom Landesrechnungshof seien
zwei Tage vor Ort im Rathaus gewesen und hätten im Rahmen eines Gespräches mit
mehreren Beteiligten diverse Fragen hinsichtlich der Liegenschaften der
Gemeinde gestellt. Zudem seien einige Unterlagen/Akten gesichtet worden. Einige
Monate später habe die Gemeinde sodann einen Entwurf des Berichtes bekommen.
Die Verwaltung habe eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben. Aus Sicht
der Verwaltung habe man einen guten Überblick über die eigenen Liegenschaften.
Eine Vielzahl der Liegenschaften müsse man zwingend vorhalten, da diese für die
Erfüllung der Pflichtaufgaben (z. B. Feuerwehren, Schulen, Kindertagesstätten
und auch Straßen) benötigt würden. Der An- und Verkauf von sonstigen Flächen
erfolge zudem anlassbezogen und zielorientiert. So würden beispielsweise
Teilflächen, die an Grundstücken von Anliegern grenzen, an diese verkauft
werden, wenn ein Bedarf an den Flächen seitens der Gemeinde nicht bestehe. Die
Beschlussfassung erfolge sodann in den politischen Gremien. Abschließend
erläutert Fachbereichsleiter Habben, dass die Empfehlung des
Landesrechnungshofes aus Sicht der Verwaltung kaum praxistauglich sei, da für
die Umsetzung der Maßnahmen zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich
seien und Aufwand/Ertrag diesbezüglich in keinem Verhältnis stünden.
Bürgermeister
Pieper ergänzt, dass es viel Arbeit für die involvierten Kollegen produziert
habe und der Mehrwert überschaubar sei. Die Verwaltung wisse, welche
Liegenschaften man habe, welche man benötige und welche man nicht benötige.
Auf
Nachfrage von Ausschussmitglied Geerdes, ob die Empfehlung des
Landesrechnungshofes durch die vorgesetzte Dienststelle in eine Weisung
umgewandelt werden könne, erklärt Bürgermeister Pieper, dass der Rat der
Gemeinde Wiefelstede darüber Kenntnis erhalten müsse und dass auch die
Kommunalaufsicht darüber informiert werde. Außerdem müsse eine öffentliche
Bekanntgabe vorgenommen werden.
Ausschussmitglied
Koch erfragt, ob die Gemeinde Wiefelstede wie die im Bericht genannte Gemeinde
Rhauderfehn eine übersichtliche Liegenschaftskarte des gesamten
Gemeindegebietes vorliegen habe bzw. ob eine solche erstellt werden könne,
damit man sich als Ratsmitglied damit befassen könne. Bürgermeister Pieper
merkt an, dass es in der aktuellen Situation viel Arbeit verursachen würde,
eine solche Liegenschaftskarte zu erstellen. Insofern sei aktuell davon
abzusehen.
Ohne weitere
Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: