Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2037/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.   

 

 


 

Fachbereichsleiter Habben erläutert anhand der Beratungsvorlage sowie der der Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewebesteuerumlage 2022. Besonders positiv hervorzuheben sei die Entwicklung der Gewerbesteuer mit voraussichtlichen Mehrerträgen gegenüber der Planung in Höhe von 1.100.000 €. Die weitere Entwicklung sei jedoch unklar. Dies führe wiederum zu einem Mehraufwand bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe 110.000 €. Weiterhin sei die Entwicklung des Gemeindeanteiles an der Einkommensteuer positiv. Hier sei auf Basis der Steuerschätzung aus dem Mai 2022 von Mehrerträgen in Höhe von 236.500 € auszugehen. Bei den Schlüsselzuweisungen liege der Grundbetrag bei 1.221,62 € und damit 3,22 € unter der Planung (1.224,84 €). Dies führe zu Mindererträgen in Höhe von 44.000 €. Gegenüber der Haushaltsplanung 2022 gehe die Verwaltung bei den Hauptsteuererträgen und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewebesteuerumlage nunmehr voraussichtlich von einer Verbesserung in Höhe von insgesamt knapp 1.226.800 € aus. Ausgehend vom planerischen Defizit im Gesamtergebnishaushalt in Höhe von rund 1,15 Millionen €, werde aus jetziger Sicht ein Haushaltsausgleich in der Haushaltsausführung 2022 erreicht. Das stehe aber selbstverständlich noch unter Vorbehalt, da die tatsächlichen Entwicklungen in der zweiten Jahreshälfte noch nicht absehbar seien.

 

Ausschussmitglied Teusner merkt an, dass dies lediglich eine Schätzung sei und diese Schätzung sich wieder drastisch verändern könne. Er appelliert, dass man die vorgestellten Mehrerträge nicht verplanen solle.

 

Ausschussvorsitzender Weden schließt sich seinem Vorredner an und ergänzt, dass das Jahr derzeit gut aussehe, aber die Situation problematisch bleibe. Das Schreiben der Kommunalaufsicht bzgl. der Haushaltsgenehmigung 2022 dürfe nicht außer Acht gelassen werden.

 

Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: