Sitzung: 31.05.2022 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: B/2037/2022
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2037/2022 über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Fachbereichsleiter Habben erläutert anhand der
Beratungsvorlage sowie der der Niederschrift beigefügten PowerPoint-Präsentation
die aktuellen Entwicklungen der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der
Kreis- und Gewebesteuerumlage 2022. Besonders positiv hervorzuheben sei die
Entwicklung der Gewerbesteuer mit voraussichtlichen Mehrerträgen gegenüber der
Planung in Höhe von 1.100.000 €. Die weitere Entwicklung sei jedoch unklar.
Dies führe wiederum zu einem Mehraufwand bei der Gewerbesteuerumlage in Höhe
110.000 €. Weiterhin sei die Entwicklung des Gemeindeanteiles an der
Einkommensteuer positiv. Hier sei auf Basis der Steuerschätzung aus dem Mai
2022 von Mehrerträgen in Höhe von 236.500 € auszugehen. Bei den
Schlüsselzuweisungen liege der Grundbetrag bei 1.221,62 € und damit 3,22 €
unter der Planung (1.224,84 €). Dies führe zu Mindererträgen in Höhe von 44.000
€. Gegenüber der Haushaltsplanung 2022 gehe die Verwaltung bei den
Hauptsteuererträgen und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewebesteuerumlage
nunmehr voraussichtlich von einer Verbesserung in Höhe von insgesamt knapp
1.226.800 € aus. Ausgehend vom planerischen Defizit im Gesamtergebnishaushalt
in Höhe von rund 1,15 Millionen €, werde aus jetziger Sicht ein
Haushaltsausgleich in der Haushaltsausführung 2022 erreicht. Das stehe aber
selbstverständlich noch unter Vorbehalt, da die tatsächlichen Entwicklungen in
der zweiten Jahreshälfte noch nicht absehbar seien.
Ausschussmitglied Teusner merkt an, dass dies
lediglich eine Schätzung sei und diese Schätzung sich wieder drastisch
verändern könne. Er appelliert, dass man die vorgestellten Mehrerträge nicht
verplanen solle.
Ausschussvorsitzender Weden schließt sich seinem
Vorredner an und ergänzt, dass das Jahr derzeit gut aussehe, aber die Situation
problematisch bleibe. Das Schreiben der Kommunalaufsicht bzgl. der
Haushaltsgenehmigung 2022 dürfe nicht außer Acht gelassen werden.
Ohne weitere Wortmeldung ergeht einstimmig folgender
Beschlussvorschlag: