Sitzung: 24.05.2022 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/2040/2022
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau der Haltestelle
„Schippstroth“ im Jahr 2022 mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich
187.300,00 € auszuschreiben und dem Verwaltungsausschuss nach Vorlage der
Ausschreibungsergebnisse eine überplanmäßige Ausgabe inkl. Deckungsvorschlag
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ein Ausbau der Haltestelle Müssel am anderen Standort soll dagegen in 2022 nicht erfolgen.
FDL
Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er erläutert
den Sachverhalt, weshalb die Haltestelle „Müssel“ in 2021 demontiert und neu
errichtet werden musste. Im Zusammenhang mit den Arbeiten habe es Anträge
gegeben, den Standort der Haltestelle verwaltungsseitig zu prüfen und ggfs.
Alternativstandorte vorzuschlagen.
Diesbezüglich
habe es im Jahr 2021 Ortstermine mit diversen Behörden gegeben. Anhand der
Ergebnisse dieser Gespräche sei der mögliche neue Standort der Haltestelle
„Müssel“ ausgewählt und Planunterlagen erstellt worden.
Er
führt zudem aus, dass durch die Umbaumaßnahmen im Bereich der neuen Haltestelle
keine Aufstellfläche vorhanden sei und Kinder auf dem Gehweg auf den Bus warten
würden. Diesbezüglich hatte es während des Umbaus Kritik aus der Elternschaft
gegeben, da diese Sicherheitsbedenken gegen die momentane Lösung vorbrachten.
Nach
Fertigstellung der Arbeiten seien bei der Verwaltung jedoch keine weiteren
Beschwerden vorgebracht worden.
Ausschussmitglied
Claußen schlägt vor, in Erwägung zu ziehen, auch die Haltestelle Schippstroth
aufgrund der momentanen Kostensteigerungen um ein Jahr zu schieben, um die
Kosten für die Maßnahme abzufangen und in 2023 zu möglicherweise
kostengünstigeren Konditionen bauen zu können.
FDL
Schröder erläutert, dass ein Ausbau in 2023 nicht möglich sei, da Fördergelder
für das Jahr 2022 beantragt worden seien. Ein Antrag neuer Fördergelder für das
Jahr 2023 sei bereits nicht mehr möglich. Stattdessen seien im Fall des
Verschiebens der Maßnahme Förderanträge für das Jahr 2024 zu stellen.
Ausschussmitglied
Teusner erkundigt sich, ob der Standort der Haltestelle „Müssel“ nun
beibehalten werden solle und ob am alten Standort andere Maßnahmen angedacht
seien.
FDL
Schröder erläutert, dass auch in Betracht gezogen werden könne, den jetzigen
Standort barrierefrei auszubauen.
FBL
Herzog fügt hinzu, dass jedoch hier zunächst zu prüfen sei, inwiefern der
jetzige Standort umgebaut und die bereits gewährte Förderung genutzt werden
kann oder ob neue Fördergelder akquiriert werden müssen.
Zudem
betont er, dass das Errichten von Winkelhaltestellen über dem Gehweg ohne
weitere Aufstellfläche auch in anderen Kommunen gängige Praxis sei.
Verwaltungsseitig
sei eine Verlegung der Haltestelle von Beginn an nicht angestrebt worden. Durch
Anträge aus den politischen Fraktionen sei die Verlegung an den geplanten
Standort in Gesprächen mit den beteiligten Behörden als Kompromisslösung
entstanden. Allerdings gebe es auch gegen den möglichen neuen Standort
Bedenken.
Ausschussmitglied
Teusner hinterfragt erneut, ob also keine Verlegung erfolgen solle.
FBL
Herzog erwidert, dass dies am Ende durch die politischen Gremien zu beschließen
sei. Verwaltungsseitig sie dies jedoch angedacht.
Ausschussmitglied
Kraß schildert, dass er ein Schreiben erhalten habe, in dem die Verschiebung
kritisch gesehen werde und dem u.a. eine Verkehrszählung beigefügt gewesen sei.
Ausschussmitglied
Siemen erkundigt sich, ob es weitere mögliche Standorte gebe.
FBL
Herzog erläutert, dass dieser Standort Ergebnis der Gespräche mit diversen
Behörden sei. Im Zuge dieser Gespräche sei auch ein Standort im Bereich des
Denkmals geprüft worden. Jedoch sei auch Ergebnis der Gespräche, dass die
Haltestelle möglichst aus der bereits konfliktbehafteten Kreuzung herausgezogen
werden solle. Daher scheide der Standort am Denkmal aus.
Standorte
im Bereich des Dörpshus könnten aufgrund der Buslinie nicht genutzt werden, da
Busse über die Bremer Straße auch den Ortsteil Neuenkruge erschließen und
diesen Teilabschnitt der Borbecker Landstraße daher nicht befahren. Daher gebe
es momentan keine alternativen Standorte.
Ausschussmitglied
Würdemann stellt dar, dass der Ausbau der Haltestellen sehr teuer, die Thematik
jedoch auch sehr komplex sei. Es sei in der Vergangenheit bereits der Beschluss
gefasst worden, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen voranzutreiben.
Diesem Beschluss sollte auch weiterhin gefolgt werden.
Die
Baukosten i. H. v. knapp 190.000,00 € für die Haltestellen seien jedoch auch
eine Menge Geld. Bei längerem Warten könne es womöglich zu weiteren
Kostensteigerungen kommen. Daher sei es am besten, bereits jetzt beide
Haltestellen barrierefrei auszubauen. Aufgrund des immer noch umstrittenen und
zu klärenden Standortes der Haltestelle „Müssel“, sei ein Beschluss für die
Haltestelle „Müssel“ momentan jedoch schwer zu fassen.
FDL
Schröder fügt hinzu, dass es wichtig sei, einen geeigneten Standort zu finden,
da es auf die Förderung eine Zweckbindung von 20 Jahren gebe. Sollte der
Standort innerhalb dieser 20 Jahre wieder umgelegt werden, müssten Fördergelder
ggfs. zurückgezahlt werden.
Ausschussmitglied
Teusner stimmt der Verwaltung zu. Es müssten bei erneuter Diskussion des
Standortes alle Möglichkeiten und Standorte geprüft werden.
Er
schlägt zudem vor, dass im Zuge des Ausbaus eine Solarleuchte ausgeschrieben
und installiert werden solle.
Ausschussmitglied
Schönwälder erläutert, dass die SPD+-Faktion dem Beschlussvorschlag folgen
werde. Auch ein Ausbau der Haltestelle Schippstroth werde befürwortet. Der
Ausbau der Haltestelle „Müssel“ sei jedoch noch abschließend zu prüfen. Ein
neuer Standort im Bereich der Hausnummer 10 könne jedoch von der Fraktion nicht
mitgetragen werden.
FDL
Schröder erläutert in Bezug auf die Ausführungen von Ausschussmitglied Teusner,
dass der Einsatz einer Solarleuchte bereits geprüft worden sei. Da der
bestehende Stromanschluss an der Haltestelle weiterhin verwendet werden könne,
sei der Einsatz einer Solarleuchte erheblich teurer.
Ausschussmitglied
Teusner erwidert, dass seitens der Verwaltung grundsätzlich mehr Überlegungen
in Bezug auf Solarenergie gemacht werden müssten. Die Beleuchtung der
Haltestellen sollte grundsätzlich autark funktionieren.
FBL
Herzog erläutert, dass die momentan eingesetzte LED-Beleuchtung auch durchaus
sparsam sei. Wenn ein Stromanschluss bereits vorhanden sei, sollte dieser auch
genutzt werden. Zudem könne man bei einer Ausschreibung nicht alternativ beide
Varianten ausschreiben, um die Kosten zu ermitteln. Es müsse sich bereits im
Vorfeld der Ausschreibung festgelegt werden.
Ausschussmitglied
Claußen spricht sich ebenfalls für die LED-Beleuchtung aus.
Ausschussmitglied
Teusner macht sich für einen vermehrten Einsatz autarker Stromquellen stark.
Ein Einsatz dieser solle in Zukunft immer geprüft und berücksichtigt werden.
Ausschussmitglied
Siemen schlägt vor bezüglich eines Standortes für die Haltestelle „Müssel“
Kontakt mit dem OBV aufzunehmen. Aus diesem Kreis heraus könnten eventuell
weitere Ideen für einen Standort hervorgehen.
Alsdann
ergeht einstimmig mit 5 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: