Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Schippstroth“ im Jahr 2022 mit einem Kostenvolumen von voraussichtlich 187.300,00 € auszuschreiben und dem Verwaltungsausschuss nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse eine überplanmäßige Ausgabe inkl. Deckungsvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ein Ausbau der Haltestelle Müssel am anderen Standort soll dagegen in 2022 nicht erfolgen.   

 

 


FDL Schröder erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Er erläutert den Sachverhalt, weshalb die Haltestelle „Müssel“ in 2021 demontiert und neu errichtet werden musste. Im Zusammenhang mit den Arbeiten habe es Anträge gegeben, den Standort der Haltestelle verwaltungsseitig zu prüfen und ggfs. Alternativstandorte vorzuschlagen.

Diesbezüglich habe es im Jahr 2021 Ortstermine mit diversen Behörden gegeben. Anhand der Ergebnisse dieser Gespräche sei der mögliche neue Standort der Haltestelle „Müssel“ ausgewählt und Planunterlagen erstellt worden.

Er führt zudem aus, dass durch die Umbaumaßnahmen im Bereich der neuen Haltestelle keine Aufstellfläche vorhanden sei und Kinder auf dem Gehweg auf den Bus warten würden. Diesbezüglich hatte es während des Umbaus Kritik aus der Elternschaft gegeben, da diese Sicherheitsbedenken gegen die momentane Lösung vorbrachten.

Nach Fertigstellung der Arbeiten seien bei der Verwaltung jedoch keine weiteren Beschwerden vorgebracht worden.

 

Ausschussmitglied Claußen schlägt vor, in Erwägung zu ziehen, auch die Haltestelle Schippstroth aufgrund der momentanen Kostensteigerungen um ein Jahr zu schieben, um die Kosten für die Maßnahme abzufangen und in 2023 zu möglicherweise kostengünstigeren Konditionen bauen zu können.

 

FDL Schröder erläutert, dass ein Ausbau in 2023 nicht möglich sei, da Fördergelder für das Jahr 2022 beantragt worden seien. Ein Antrag neuer Fördergelder für das Jahr 2023 sei bereits nicht mehr möglich. Stattdessen seien im Fall des Verschiebens der Maßnahme Förderanträge für das Jahr 2024 zu stellen.

 

Ausschussmitglied Teusner erkundigt sich, ob der Standort der Haltestelle „Müssel“ nun beibehalten werden solle und ob am alten Standort andere Maßnahmen angedacht seien.

 

FDL Schröder erläutert, dass auch in Betracht gezogen werden könne, den jetzigen Standort barrierefrei auszubauen.

FBL Herzog fügt hinzu, dass jedoch hier zunächst zu prüfen sei, inwiefern der jetzige Standort umgebaut und die bereits gewährte Förderung genutzt werden kann oder ob neue Fördergelder akquiriert werden müssen. 

Zudem betont er, dass das Errichten von Winkelhaltestellen über dem Gehweg ohne weitere Aufstellfläche auch in anderen Kommunen gängige Praxis sei.

Verwaltungsseitig sei eine Verlegung der Haltestelle von Beginn an nicht angestrebt worden. Durch Anträge aus den politischen Fraktionen sei die Verlegung an den geplanten Standort in Gesprächen mit den beteiligten Behörden als Kompromisslösung entstanden. Allerdings gebe es auch gegen den möglichen neuen Standort Bedenken.

 

Ausschussmitglied Teusner hinterfragt erneut, ob also keine Verlegung erfolgen solle.

 

FBL Herzog erwidert, dass dies am Ende durch die politischen Gremien zu beschließen sei. Verwaltungsseitig sie dies jedoch angedacht.

 

Ausschussmitglied Kraß schildert, dass er ein Schreiben erhalten habe, in dem die Verschiebung kritisch gesehen werde und dem u.a. eine Verkehrszählung beigefügt gewesen sei.

 

Ausschussmitglied Siemen erkundigt sich, ob es weitere mögliche Standorte gebe.

 

FBL Herzog erläutert, dass dieser Standort Ergebnis der Gespräche mit diversen Behörden sei. Im Zuge dieser Gespräche sei auch ein Standort im Bereich des Denkmals geprüft worden. Jedoch sei auch Ergebnis der Gespräche, dass die Haltestelle möglichst aus der bereits konfliktbehafteten Kreuzung herausgezogen werden solle. Daher scheide der Standort am Denkmal aus.

Standorte im Bereich des Dörpshus könnten aufgrund der Buslinie nicht genutzt werden, da Busse über die Bremer Straße auch den Ortsteil Neuenkruge erschließen und diesen Teilabschnitt der Borbecker Landstraße daher nicht befahren. Daher gebe es momentan keine alternativen Standorte.

 

Ausschussmitglied Würdemann stellt dar, dass der Ausbau der Haltestellen sehr teuer, die Thematik jedoch auch sehr komplex sei. Es sei in der Vergangenheit bereits der Beschluss gefasst worden, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen voranzutreiben. Diesem Beschluss sollte auch weiterhin gefolgt werden.

Die Baukosten i. H. v. knapp 190.000,00 € für die Haltestellen seien jedoch auch eine Menge Geld. Bei längerem Warten könne es womöglich zu weiteren Kostensteigerungen kommen. Daher sei es am besten, bereits jetzt beide Haltestellen barrierefrei auszubauen. Aufgrund des immer noch umstrittenen und zu klärenden Standortes der Haltestelle „Müssel“, sei ein Beschluss für die Haltestelle „Müssel“ momentan jedoch schwer zu fassen.

 

FDL Schröder fügt hinzu, dass es wichtig sei, einen geeigneten Standort zu finden, da es auf die Förderung eine Zweckbindung von 20 Jahren gebe. Sollte der Standort innerhalb dieser 20 Jahre wieder umgelegt werden, müssten Fördergelder ggfs. zurückgezahlt werden.

 

Ausschussmitglied Teusner stimmt der Verwaltung zu. Es müssten bei erneuter Diskussion des Standortes alle Möglichkeiten und Standorte geprüft werden.

Er schlägt zudem vor, dass im Zuge des Ausbaus eine Solarleuchte ausgeschrieben und installiert werden solle.

 

Ausschussmitglied Schönwälder erläutert, dass die SPD+-Faktion dem Beschlussvorschlag folgen werde. Auch ein Ausbau der Haltestelle Schippstroth werde befürwortet. Der Ausbau der Haltestelle „Müssel“ sei jedoch noch abschließend zu prüfen. Ein neuer Standort im Bereich der Hausnummer 10 könne jedoch von der Fraktion nicht mitgetragen werden.

 

FDL Schröder erläutert in Bezug auf die Ausführungen von Ausschussmitglied Teusner, dass der Einsatz einer Solarleuchte bereits geprüft worden sei. Da der bestehende Stromanschluss an der Haltestelle weiterhin verwendet werden könne, sei der Einsatz einer Solarleuchte erheblich teurer.

 

Ausschussmitglied Teusner erwidert, dass seitens der Verwaltung grundsätzlich mehr Überlegungen in Bezug auf Solarenergie gemacht werden müssten. Die Beleuchtung der Haltestellen sollte grundsätzlich autark funktionieren.

 

FBL Herzog erläutert, dass die momentan eingesetzte LED-Beleuchtung auch durchaus sparsam sei. Wenn ein Stromanschluss bereits vorhanden sei, sollte dieser auch genutzt werden. Zudem könne man bei einer Ausschreibung nicht alternativ beide Varianten ausschreiben, um die Kosten zu ermitteln. Es müsse sich bereits im Vorfeld der Ausschreibung festgelegt werden.

 

Ausschussmitglied Claußen spricht sich ebenfalls für die LED-Beleuchtung aus.

 

Ausschussmitglied Teusner macht sich für einen vermehrten Einsatz autarker Stromquellen stark. Ein Einsatz dieser solle in Zukunft immer geprüft und berücksichtigt werden.

 

Ausschussmitglied Siemen schlägt vor bezüglich eines Standortes für die Haltestelle „Müssel“ Kontakt mit dem OBV aufzunehmen. Aus diesem Kreis heraus könnten eventuell weitere Ideen für einen Standort hervorgehen.

 

Alsdann ergeht einstimmig mit 5 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: