Vorschlag / Empfehlung:

 

a)         Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)         Weiter stellt der Rat die 135. Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung fest.

 

 

    

 

 


Ausschussvorsitzender Siemen erklärt, dass auch hier, wegen des sachlichen Zusammenhangs eine gemeinsame Beratung zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 erfolgt.

 

Einführend geht BM Pieper auf den Werdegang der Planung und den damit verbundenen Diskussion über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein. Damit ergibt sich nun, dass der Flächennutzungsplan einen anderen Geltungsbereich hat als der Bebauungsplan.

BM Pieper übergibt das Wort an Frau Abel vom Planungsbüro NWP.

 

Frau Abel vom Planungsbüro NWP stellt die Planung anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Hierbei geht Frau Abel auf die textlichen und grünordnerischen Festsetzungen ein. Frau Abel erläutert weiterhin die Ergebnisse und Abwägungen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange.

 

Ausschussvorsitzender Siemen bedankt sich bei Frau Abel und bittet die Ausschussmitglieder um Wortbeiträge.

 

Auschussmitglied Helm hinterfragt den Ausbau des „Metjenweges“ und warum dort eine Tonnenbegrenzung aufgestellt ist. Dieses kann verwaltungsseitig nicht in der Sitzung beantwortet werden.

 

Weiterhin würde sich Herr Helm wünschen, dass das geplante Mehrfamilienhaus dort errichtet wird, wo bereits Mehrfamilienhäuser vorhanden sind. Demnach auf der anderen Seite des Kindergartens.

 

Frau Abel erläutert, dass der Standort deswegen so gewählt worden ist, damit der Kindergarten von der Haupterschließungsstraße abgerückt wird.

Diese Aussage wird durch BM Pieper bestätigt. Er wirft auch die Frage auf, warum überhaupt der Standort des Mehrfamilienhauses noch diskutiert werden muss, da in den bisherigen Beratungen hierzu nie ein Problem gesehen wurde.

 

Ausschussmitglied Helm möchte weiterhin gerne wissen, wo die Nebenanlage errichtet wird.

Fachbereichsleiter Herzog teilt hierzu mit, dass die Nebenanlage auf der westlichen Seite des Schulweges, außerhalb des Plangebietes, errichtet wird.

Auf Nachfrage teilt BM Pieper mit, dass es sich um gemeindeeigene Flächen handelt.

 

Ausschussmitglied Kruse stellt fest, dass in dem Bebauungsplan Nr. 153 keine Traufhöhe festgesetzt wurde und hinterfragt, ob dieses richtig sei.

 

Frau Abel führt hierzu aus, dass die Bauherren hier eine möglichst freie Wahl haben sollen und die Rahmenbedingungen über die anderen Festsetzungen wie eingeschossige Bauweise, Firsthöhe usw. vorgegeben sei.

 

Beratendes Mitglied Schröder regt an die Fläche für das Mehrfamilienhaus, der Fläche für die Kindertagesstätte zuzuschlagen, damit eine Erweiterungsmöglichkeit gegeben ist. Auch sei es dann möglich die Außenfläche der Kita großzügiger zu gestalten.

 

Hierzu erläutert BM Pieper, dass die Außenfläche der Kita bereits größer geplant ist es als es nach Gesetzeslage erforderlich ist. Auch sei bei der Gruppenbemessung bereits eine Gruppe mehr als derzeit erforderlich berücksichtigt.

 

Ausschussmitglied Teusner regt an die Fläche des Mehrfamilienhauses für eine Obstbaumwiese zu verwenden und damit der Allgemeinheit zuzuführen.

 

Seitens des Ausschussmitgliedes Bruns wird angemerkt, dass die Planung bereits deutlich reduziert wurde und dass nun die noch geplanten Grundstücke für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser dem Markt zugeführt werden sollten.

 

Ausschussmitglied Schönwälder würde gerne wissen, ob nicht noch ein weiteres Mehrfamilienhaus berücksichtigt werden kann.

 

BM Pieper erwidert hierzu, dass der Bedarf sicherlich gegeben ist und derzeit nicht gedeckt werden kann. BM Pieper weist darauf hin, dass es in der heutigen Sitzung um den Satzungsbeschluss geht und daher eigentlich der falsche Zeitpunkt ist, Umplanungen vorzunehmen. Er weist ebenfalls auf die Abhängigkeit des Verfahrens und den Bau der neuen Kita hin.

 

Ausschussmitglied Schönwälder hält es für wünschenswert, dass der Wanderweg erhalten und legalisiert wird.

BM Pieper gibt hier zu Bedenken, dass der Wanderweg nur auf der Eigentumsfläche der Gemeinde sichergestellt werden kann, demnach nicht der komplette Weg. Dieses sei Entscheidung des Eigentümers.

 

Ausschussmitglied Kruse erläutert, dass grundsätzlich eine Zustimmung zu dem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan erteilt wird. Jedoch wird seitens der UWG-Fraktion der Antrag gestellt, dass der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert wird.

 

Ausschussmitglied Teusner unterstützt den Antrag der UWG-Fraktion den Geltungsbereich zu verkleinern. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass viele Anregungen und Hinweise zum Klimaschutz abgewogen worden sind. Der Klimaschutz wird hier nicht genug berücksichtigt. Seiner Meinung nach sollten Empfehlungen zum Thema Klimaschutz festgesetzt werden.

 

Es ergehen keine weiteren Wortbeiträge.

 

BM Pieper erläutert, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende Antrag ist und damit nun nicht über den Antrag der UWG sondern über den Beschlussvorschlag abgestimmt wird.

 

Bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: