Sitzung: 13.06.2022 Bau- Umwelt und Klimaausschuss
Vorlage: B/2057/2022
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite
gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter stellt der Rat die 135.
Flächennutzungsplanänderung nebst Begründung fest.
Ausschussvorsitzender
Siemen erklärt, dass auch hier, wegen des sachlichen Zusammenhangs eine
gemeinsame Beratung zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12 erfolgt.
Einführend
geht BM Pieper auf den Werdegang der Planung und den damit verbundenen
Diskussion über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein. Damit ergibt sich
nun, dass der Flächennutzungsplan einen anderen Geltungsbereich hat als der
Bebauungsplan.
BM
Pieper übergibt das Wort an Frau Abel vom Planungsbüro NWP.
Frau
Abel vom Planungsbüro NWP stellt die Planung anhand der in der Anlage
beigefügten Präsentation vor. Hierbei geht Frau Abel auf die textlichen und
grünordnerischen Festsetzungen ein. Frau Abel erläutert weiterhin die
Ergebnisse und Abwägungen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange.
Ausschussvorsitzender
Siemen bedankt sich bei Frau Abel und bittet die Ausschussmitglieder um
Wortbeiträge.
Auschussmitglied
Helm hinterfragt den Ausbau des „Metjenweges“ und warum dort eine Tonnenbegrenzung
aufgestellt ist. Dieses kann verwaltungsseitig nicht in der Sitzung beantwortet
werden.
Weiterhin
würde sich Herr Helm wünschen, dass das geplante Mehrfamilienhaus dort
errichtet wird, wo bereits Mehrfamilienhäuser vorhanden sind. Demnach auf der
anderen Seite des Kindergartens.
Frau
Abel erläutert, dass der Standort deswegen so gewählt worden ist, damit der
Kindergarten von der Haupterschließungsstraße abgerückt wird.
Diese
Aussage wird durch BM Pieper bestätigt. Er wirft auch die Frage auf, warum
überhaupt der Standort des Mehrfamilienhauses noch diskutiert werden muss, da
in den bisherigen Beratungen hierzu nie ein Problem gesehen wurde.
Ausschussmitglied
Helm möchte weiterhin gerne wissen, wo die Nebenanlage errichtet wird.
Fachbereichsleiter
Herzog teilt hierzu mit, dass die Nebenanlage auf der westlichen Seite des
Schulweges, außerhalb des Plangebietes, errichtet wird.
Auf
Nachfrage teilt BM Pieper mit, dass es sich um gemeindeeigene Flächen handelt.
Ausschussmitglied
Kruse stellt fest, dass in dem Bebauungsplan Nr. 153 keine Traufhöhe
festgesetzt wurde und hinterfragt, ob dieses richtig sei.
Frau
Abel führt hierzu aus, dass die Bauherren hier eine möglichst freie Wahl haben
sollen und die Rahmenbedingungen über die anderen Festsetzungen wie
eingeschossige Bauweise, Firsthöhe usw. vorgegeben sei.
Beratendes
Mitglied Schröder regt an die Fläche für das Mehrfamilienhaus, der Fläche für
die Kindertagesstätte zuzuschlagen, damit eine Erweiterungsmöglichkeit gegeben
ist. Auch sei es dann möglich die Außenfläche der Kita großzügiger zu
gestalten.
Hierzu
erläutert BM Pieper, dass die Außenfläche der Kita bereits größer geplant ist
es als es nach Gesetzeslage erforderlich ist. Auch sei bei der Gruppenbemessung
bereits eine Gruppe mehr als derzeit erforderlich berücksichtigt.
Ausschussmitglied
Teusner regt an die Fläche des Mehrfamilienhauses für eine Obstbaumwiese zu
verwenden und damit der Allgemeinheit zuzuführen.
Seitens
des Ausschussmitgliedes Bruns wird angemerkt, dass die Planung bereits deutlich
reduziert wurde und dass nun die noch geplanten Grundstücke für
Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser dem Markt zugeführt werden sollten.
Ausschussmitglied
Schönwälder würde gerne wissen, ob nicht noch ein weiteres Mehrfamilienhaus
berücksichtigt werden kann.
BM
Pieper erwidert hierzu, dass der Bedarf sicherlich gegeben ist und derzeit
nicht gedeckt werden kann. BM Pieper weist darauf hin, dass es in der heutigen Sitzung
um den Satzungsbeschluss geht und daher eigentlich der falsche Zeitpunkt ist,
Umplanungen vorzunehmen. Er weist ebenfalls auf die Abhängigkeit des Verfahrens
und den Bau der neuen Kita hin.
Ausschussmitglied
Schönwälder hält es für wünschenswert, dass der Wanderweg erhalten und
legalisiert wird.
BM
Pieper gibt hier zu Bedenken, dass der Wanderweg nur auf der Eigentumsfläche
der Gemeinde sichergestellt werden kann, demnach nicht der komplette Weg.
Dieses sei Entscheidung des Eigentümers.
Ausschussmitglied
Kruse erläutert, dass grundsätzlich eine Zustimmung zu dem Bebauungsplan und
dem Flächennutzungsplan erteilt wird. Jedoch wird seitens der UWG-Fraktion der
Antrag gestellt, dass der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes auf den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert wird.
Ausschussmitglied
Teusner unterstützt den Antrag der UWG-Fraktion den Geltungsbereich zu
verkleinern. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass viele Anregungen und Hinweise
zum Klimaschutz abgewogen worden sind. Der Klimaschutz wird hier nicht genug
berücksichtigt. Seiner Meinung nach sollten Empfehlungen zum Thema Klimaschutz
festgesetzt werden.
Es
ergehen keine weiteren Wortbeiträge.
BM
Pieper erläutert, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung der weitergehende
Antrag ist und damit nun nicht über den Antrag der UWG sondern über den
Beschlussvorschlag abgestimmt wird.
Bei
8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht mehrheitlich folgender
Beschlussvorschlag: